Arbeitnehmerfreundlichere Regelungen bei Angehörigenbetreuung und Mutterschaft
Durch Anpassung der Verordnung zum Personalgesetz per 1.1.2022 wurden mehrere Anliegen der Arbeitnehmerseite aufgenommen. Zu erwähnen sind die Erhöhung des bezahlten Kurzurlaubs bei gleichzeitiger Erweiterung