FAQ – Rechtliche Fragen im Schulalltag

Anonymisierte Antworten aus der LVB-Rechtsberatung zu häufig gestellten Fragen. Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Klassenlager und Schulveranstaltungen

Kann mich die Schulleitung verpflichten, ein Kind mit bekanntem Gewaltverhalten ins Lager mitzunehmen?

Die Schulleitung kann Sie anweisen, ein Lager durchzuführen – das gehört zum Berufsauftrag. Sie kann Sie aber nicht verpflichten, ein Kind mitzunehmen, von dem eine begründete Gefahr für andere Kinder oder für Sie selbst ausgeht. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Sicherheitsbedenken schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren.

Grundlagen: Obhuts- und Sorgfaltspflicht (Garantenstellung); Verhältnismässigkeit (§ 72b Vo KG/PS bzw. § 53b Vo Sek)

Darf ich ein Kind präventiv vom Lager ausschliessen?

Ja, wenn der Ausschluss verhältnismässig ist. Ein Klassenlager ersetzt während der Schulzeit den regulären Unterricht. Ein präventiver Ausschluss ist daher als Massnahme des Disziplinarwesens gedeckt – insbesondere bei dokumentierter Vorgeschichte (tätliche Übergriffe, Bedrohungen, Erpressungen), konkreter Gefährdung der Sicherheit und fehlender Gewährleistung einer geordneten Durchführung.

Grundlagen: Primar §§ 71–72c Vo KG/PS (SGS 641.11); Sek §§ 52–53c Vo Sek (SGS 642.11); VerwGer SG B 2014/41

Rückkehr nach Disziplinarmassnahme

Die Schulleitung will ein Kind nach einem Vorfall zurück in meine Klasse schicken. Kann ich das verhindern?
Die Schulleitung will ein Kind nach einem Vorfall zurück in meine Klasse schicken. Kann ich das verhindern?

Persönliche Beratung

Für die Begleitung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an:

Isabella Oser

Leiterin Beratung & Rechtshilfe

isabella.oser@lvb.ch / Telefon 061 763 00 02 / Mobile 079 606 96 37