In Ergänzung zu §18, 19 und 20 der LVB-Statuten

1 Konstituierung

1.1 Amtsperiode

a) Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Sie beginnt jeweils nach den Neuwahlen.
b) Sofern nicht mehr Kandidaturen vorliegen als Delegiertensitze zu vergeben sind, werden die Delegiertenmandate am Ende jeder Amtsperiode automatisch um eine weitere Amtsperiode verlängert. 

1.2 Meldung

Die Sektionen melden ihre Delegierten der LVB-Geschäftsstelle.

1.3 Wahlverfahren

a) Die Sektionen organisieren die Wahl ihrer Delegierten selbstständig. Verantwortlich für die Wahl sind die Sektionsvorstände, oder, wo kein solcher existiert, die bestehenden Delegierten.
b) Eine stille Wahl ist möglich, wenn nicht mehr Kandidaturen als Sitze vorliegen.

 

2 Pflichten und Rechte der Delegierten

2.1 Freies Mandat

Die Delegierten beraten und stimmen ohne verbindliche Instruktion nach ihrem freien Entschluss.

2.2 Sitzungsbesuch

a) Die Delegierten sind verpflichtet, an den Sitzungen der DV teilzunehmen. Wer verhindert ist, hat sich beim LVB-Aktuariat zu entschuldigen.
b) Ein mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben von den Sitzungen der DV innerhalb einer Amtsperiode hat den Verlust des Delegiertenmandats zur Folge.

2.3 Stellvertretung

Die Delegierten können sich im Verhinderungsfall durch eine Person aus der gleichen Sektion vertreten lassen. Die stellvertretenden Personen weisen sich bei der Eingangskontrolle mit der persönlichen Einladung der regulären Delegierten aus.

2.4 Erreichbarkeit

a) Die Delegierten geben der Geschäftsleitung eine aktive E-Mail-Adresse bekannt.
b) Delegierte, welche mehr als drei Monate lang nicht per E-Mail erreichbar sind, verlieren ihr Delegiertenmandat.

2.5 Ausscheiden und Nachwahl

a) Ein Rücktritt während der Amtsperiode ist dem Präsidenten/der Präsidentin des LVB  und dem Sektionsvorstand bekanntzugeben.
b) Die betroffene Sektion ist für eine Nachfolge besorgt.
c) Der Antritt der Nachfolge ist jederzeit möglich.

 2.6 Vorstösse

Die Delegierten können jederzeit Vorstösse einreichen und Anträge zum Verfahren oder zur Sache stellen.

 

3 Organe

3.1 Aufgabe des Präsidiums

Der Präsident/die Präsidentin hat folgende Aufgaben:
a) Sitzungsleitung;
b) Präsentation von Eingaben, die an die DV gerichtet sind.

 

4 Persönliche Vorstösse

4.1 Form und Vorgehen

a) Vorstösse sind schriftlich und unterzeichnet dem Präsidium einzureichen. Das Präsidium gibt sie der DV zur Kenntnis.
b) Die DV berät die Eingabe an einer der folgenden Sitzungen im Anschluss an die Stellungnahme des KV.

4.2 Dringlichkeit

Der Antragssteller kann die dringliche Behandlung seines Vorstosses verlangen. Dem Begehren wird entsprochen, sofern zwei Drittel der anwesenden Delegierten so beschliessen.

 

5 Vorlagen des KV

5.1 Frist

Traktanden können beraten werden, wenn sie den Delegierten zehn Tage vorher bekanntgegeben worden sind. Ausnahmen von dieser Regel kann die DV mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschliessen.

 

6 Berichte des KV

6.1 Orientierungsberichte

a) Der KV kann der DV Berichte vorlegen, die der Orientierung und Standortbestimmung dienen und keine Anträge enthalten.
b) Die DV kann darüber eine Debatte und konsultative Abstimmung durch­führen.

 

7 Sitzungen der DV

7.1 Einberufung

a) Das Präsidium hat den Delegierten die Einladung, die Traktandenliste und die Sitzungsunterlagen mindestens zehn Tage vor der Sitzung  (Datum des Poststempels) schriftlich zuzustellen.
b) Der KV hat die Einladung und die Traktandenliste rechtzeitig im Mitteilungs­blatt des LVB zu publizieren. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, werden die Mitglieder stattdessen auf elektronischem Weg informiert.

7.2 Sachanträge

a) Sachanträge haben die Annahme, Änderung oder Verwerfung einer Vor­lage oder einzelner Teile einer Vorlage zum Gegenstand.
b) Sachanträge sind dem Präsidium schriftlich und unterzeichnet einzu­reichen.

7.3 Ordnungsanträge

a) Ordnungsanträge betreffen das Beratungsverfahren und lauten auf Ver­schiebung, Rückweisung nach beschlossenem Eintreten, Schluss der Rednerliste, Rückkommen auf gefasste Beschlüsse, Unterbrechnung der Sitzung oder Aufhebung der Sitzung.
b) Wird ein Ordnungsantrag während der Beratung eines Sachgeschäftes gestellt, so ist die Beratung auf diesen Ordnungsantrag zu beschränken und darüber abzustimmen, bevor die allgemeine Beratung weitergeführt wird.

7.4 Fragestellung

a) Vor der Abstimmung gibt der Präsident/die Präsidentin eine Übersicht über die ge­stellten Anträge und unterbreitet einen Vorschlag über die Reihenfolge der Abstimmungen. Einwände gegen diesen Vorschlag sind sofort zu erledigen.
b) Unteränderungsanträge sind vor den Änderungsanträgen und diese vor den Hauptanträgen zur Abstimmung zu bringen. Bei einer Abstimmung dürfen nie mehr als zwei Anträge einander gegenübergestellt werden.

7.5 Abstimmungsregeln

a) Sofern die Statuten oder das Geschäftsreglement nichts anderes be­stimmen, ist für die Berechnung des Mehrs das relative Mehr der Stimmenden massgebend. Abgestimmt wird durch Erheben des Stimmausweises.
b) Der Präsident stellt fest, ob das Mehr unzweifelhaft ist oder ob die Stimmen gezählt werden müssen. Jeder Delegierte kann die Zählung verlangen.

7.6 Wahlverfahren

a) Wahlen erfolgen durch Erheben des Stimmausweises, soweit nicht ge­heime Wahl beschlossen wird.
b) Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr.
c) Ab zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr.
d) Sind mehrere gleichartige Einzelwahlen vorzunehmen, so kann die DV die Durchführung aller Wahlen in einem Wahlakt beschliessen.

7.7 Protokoll

a) Das Protokoll wird vom KV besorgt und soll unter Hinweis auf die Akten die beratenen Geschäfte, die Hauptgesichtspunkte der Diskussionsvoten, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse, die Beschlüsse sowie die Mitteilungen des Präsidenten enthalten.
b) Das Protokoll wird den Delegierten innert nützlicher Frist zugestellt. Es wird der DV zu Genehmigung vorgelegt.
c) Der KV publiziert einen Verhandlungsbericht im Mitteilungsblatt.

  

8 Veranstaltungen

8.1 Orientierungsveranstaltungen

a) Der KV kann zur Orientierung von Delegierten Veranstaltungen mit vereinsinternen oder -externen Referenten durchführen.
b) Veranstaltungen können im Rahmen der Sitzungen der DV erfolgen.

 

 

Beschluss des KV-LVB

Bubendorf, 03.06.2010

 

letzte Änderung: Bubendorf, 12.6.2014