Der LVB bildet zusammen mit dem PVPBL (Polizei), dem VPOD (öffentlicher Dienst) und dem VSG (Staats- und Gemeindepersonal) die Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP). Die ABP ist gemäss Personalgesetz das Bindeglied zwischen den Personalverbänden und dem Regierungsrat. Sie hat das Recht, zu allen Entwürfen personalrechtlicher Erlasse Stellung zu nehmen und Anträge zu deren Erlass und Vollzug zu stellen. Die ABP führt regelmässig Sitzungen und Verhandlungen mit der Spitze der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) durch.