Gemäss LVB-Statuten können Aktiv-Mitglieder des LVB werden
a) Lehrpersonen an öffentlichen Schulen
b) Lehrpersonen an vom Staat beaufsichtigten oder unterstützten privatrechtlichen Institutionen
c) zeitweilig an öffentlichen Schulen tätige Lehrpersonen
d) Lehrpersonen in Weiterbildung
e) weitere Fachpersonen, die im Bildungswesen des Kantons tätig sind.
Voraussetzung für Beratung und Rechtsschutz ist ein gültiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis im Kanton Baselland.
Gemäss den Statuten von LVB und LCH ist nur eine gleichzeitige Mitgliedschaft in LVB und LCH möglich.
Passiv-Mitglieder können Personen werden, die am Geschehen im kantonalen Bildungsbereich interessiert sind und die Arbeit des LVB unterstützen wollen. Die Passiv-Mitgliedschaft kostet pro Jahr 50 Fr. und beinhaltet die Zustellung der Verbandszeitschrift lvb inform. Diese Mitgliedschaft kann nur von Personen gewählt werden, die keinen gültigen Arbeitsvertrag als Lehrperson im Kanton BL haben.