Newsletter vom 25.9.2014: Resolutionsbeschlüsse an der Delegierten- und Mitgliederversammlung vom 24.9.2014

Geschätzte Mitglieder

An seiner gestrigen Delegierten- und Mitgliederversammlung hat der LVB je eine Resolution zur Frage der Fortbildung von Lehrkräften in Hinblick auf die laufenden Schulreformen und zur geplanten Gemeindestrukturreform verabschiedet.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Weiss
Geschäftsführer und Vizepräsident LVB

 

Resolution zur geplanten Gemeindestrukturreform

Mit der geplanten Gemeindestrukturreform sollen die Gemeinden künftig befugt sein, die Löhne der Gemeindelehrkräfte in erheblichem Masse selbst zu bestimmen. Der LVB lehnt solche „Ortszulagen“, die im letzten Jahrhundert mit gutem Grund abgeschafft wurden, ohne Wenn und Aber ab:

  • Es darf nicht sein, dass der Kanton und seine Gemeinden auf dem Buckel der am schlechtesten entlöhnten Lehrpersonenkategorie sparen!
  • Es kann nicht sein, dass in Zeiten einer angestrebten Harmonisierung der Bildung durch eine Kommunalisierung der Anstellungsbedingungen der Lehrkräfte strategisch exakt in die Gegenrichtung marschiert wird!
  • Es darf nicht sein, dass Kanton und Gemeinden sich für ihre Sparideen ausgerechnet einen typischen Frauenberuf aussuchen!
  • Es darf nicht sein, dass das Unterrichten in finanzschwachen Gemeinden noch unattraktiver wird, als es heute schon ist (oftmals lange Arbeitswege, unsichere Pensen, veraltete oder fehlende Infrastruktur)!
  • Es darf nicht sein und es ist nicht im Interesse der Kinder, dass durch einen sinnlosen Wettbewerb die Gemeinden damit anfangen, sich gegenseitig bewährte Lehrkräfte abzuwerben und dadurch eine höhere Fluktuation an den Schulen hervorrufen!
  • Es kann nicht im Interesse des Kantons und der finanzschwachen Gemeinden sein, wenn es in Zukunft noch schwieriger wird, für ohnehin wenig attraktive Standorte gut qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen! So ein Ansinnen steht in fundamentalem Widerspruch zu einem der Kernanliegen der Volksschule: Dass jedes Kind aus jeder Gemeinde ein Anrecht hat auf stufengerecht ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer!

Der LVB sagt daher klar Nein zu einer Kommunalisierung der Löhne der Primar- und Musikschullehrkräfte, und wird jeden in diese Richtung gehenden Versuch mit aller Vehemenz bekämpfen. 

An der LVB-Mitgliederversammlung
in Muttenz am 24. September 2014
einstimmig beschlossen.

 

Resolution zu Fortbildungen

  • Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber(Kanton) bzw. von der Schulleitung verordnet werden, müssen zu 100% vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Für Fortbildungen, die eine Nachqualifikation bedingen, um die bisherige Unterrichtsberechtigung im betreffenden Schulfach zu erhalten (Erhaltung und Sicherung der erreichten Berufsstellung), müssen vom Arbeitgeber bezahlte Zeitgefässe (Lektionenentlastungen, bezahlte Stellvertretungen) zur Verfügung gestellt werden, damit für die Lehrkräfte weiterhin ein 100%-Pensum bzw. das bisherige Unterrichtspensum möglich ist. Die Fortbildungszeit und Fortbildungskosten dürfen nicht wie bisher aus Spar- und Traditionsgründen auf die Lehrkräfte abgewälzt werden.
  • Kleinere Fortbildungen, die bei der HARMOS-Umsetzung notwendig sind, müssen im Rahmen der bisherigen EAF bewältigt werden können und vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sollten aber die Weiterbildungen nicht im Rahmen der EAF abgewickelt werden können, so muss der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Zeitressourcen zur Verfügung stellen.
  • Der Umfang der Fortbildungen, welche für HARMOS-bedingte Nachqualifikationen erforderlich ist, wird kantonal einheitlich und nach Absprache mit den Sozialpartnern festgelegt.

 

An der LVB-Mitgliederversammlung
in Muttenz am 24. September 2014
einstimmig beschlossen.

 

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