Entscheid über die Verzinsung der Pensionsguthaben der aktiven Versicherten des BLPK-Vorsorgewerks des Kantons

Geschätzte Mitglieder

Gerne hätten wir Ihnen nach dem gestrigen Weihnachtsnewsletter eine oder zwei Wochen ohne Berufspolitik gegönnt. Die Art und Weise, wie der Entscheid über die Verzinsung der Pensionsguthaben der aktiven Versicherten des BLPK-Vorsorgewerks des Kantons, dem mit Ausnahme der KV-Schulen alle Lehrkräfte inkl. jener der Primar- und Musikschulen angehören, zustande gekommen ist, hat die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände ABP, zu welcher auch der LVB zählt, jedoch zu einer deutlichen Medienmitteilung bewogen, die wir noch heute verschickt haben. Selbstverständlich ist es uns ein Anliegen, dass Sie vom Entscheid über die Verzinsung Ihrer Pensionsguthaben, ergänzt durch wichtige Hintergrundinformationen, direkt durch uns, und nicht allein aus den Medien erfahren.

Zusätzlich zur Medienmitteilung, die Sie im Anhang finden, möchten wir Ihnen daher  folgende Einschätzung des erzielten Zinsabschlusses vorlegen:

Die heute beschlossene Verzinsung mit 0.875% reicht nicht aus, um das bisherige Rentenziel von 60% des letzten Lohns zu erreichen, dazu wäre eine Verzinsung mit mindestens 1.5% nötig gewesen. Allerdings handelt es sich bei den 1.5% um einen Mittelwert, der über die gesamte Dauer Ihrer Arbeitstätigkeit erzielt werden muss. Abweichungen sowohl nach unten wie auch nach oben sind normal.

2015 war, nicht zuletzt bedingt durch die Aufhebung der Untergrenze des Franken-Euro-Wechselkurses von 1.20 Fr./-, für Anleger ein sehr schwieriges Jahr. Für die schweizerischen Pensionskassen wird eine Durchschnittsrendite erwartet, die nahe bei 0.0% liegt. Die Aussichten für 2016 sind leider nicht besser.

Die Rendite, welche die Basellandschaftliche Pensionskasse BLPK erzielen muss, damit die Guthaben der aktiven Versicherten im Vorsorgewerk des Kantons mit 1.5% verzinst werden können, muss nicht etwa nur bei 1.5%, sondern bei mindestens 2.8% liegen. Grund dafür ist, dass rund 63% des Vermögens dieses Vorsorgewerks den bereits pensionierten Mitgliedern gehören, für welche eine Verzinsung ihrer Guthaben mit 3% (technischer Zinssatz) garantiert ist, was seinerseits aber nur möglich ist, wenn noch einmal 0.5% für zukünftige Teuerungen und die Zunahme der Lebenserwartung zu den Zinsen der Guthaben der Pensionierten dazugeschlagen werden.

Selbst bei einer Verzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten mit 0% wäre es also unmöglich gewesen, ohne weitere Massnahmen die gesetzlich notwendigen insgesamt 3.5% Verzinsung auf den Vermögen der Pensionierten zu erzielen – allein dafür wäre eine Rendite von mindestens 2.3% erforderlich. Da eine negative Verzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten verboten ist, stand schon vor dem Zinsentscheid fest, dass das Vorsorgewerk des Kantons nur ein Jahr, nachdem es zu 100% ausfinanziert wurde, wieder in Unterdeckung geraten wird. Diese Unterdeckung wird uns im nächsten Jahr noch intensiv beschäftigen, zumal die Aussichten auf dem Anlagemarkt, wie schon erwähnt, nicht verheissungsvoll sind.

Eine Unterdeckung des Vorsorgewerks kann grundsätzlich auf drei Arten behoben werden:

  1. Durch einen Verzicht der aktiven Versicherten auf die Verzinsung ihrer Guthaben: Diese Methode ist zwar relativ wirksam, reduziert aber die Höhe der zukünftigen Renten und belastet einseitig die Arbeitnehmenden.
  2. Durch die Einleitung von Sanierungsmassnahmen: Sanierungsmassnahmen sind kostspielig, jedoch teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lasten. Zudem müssen Sanierungsmassnahmen nicht notwendig zu einer Renteneinbusse führen – dies ist Verhandlungssache. Die übliche Sanierungsmassnahme sind befristete zusätzliche Pensionskassenbeiträge.
  3. Mit Hilfe der sogenannten Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht: Dies ist Geld, das der Kanton dem Vorsorgewerk leiht, damit nicht bei jeder Unterdeckung sofort Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden müssen. In den Verhandlungen um die BLPK-Reform wurde die Bereitstellung einer solchen Reserve im Umfang von 300 Millionen Franken vereinbart. Der Kanton verleiht der BLPK im Bedarfsfall den Betrag, der zur Beseitigung der Unterdeckung nötig ist, kann dieses Geld aber (mit bestimmten Einschränkungen) zu einem zukünftigen Zeitpunkt, falls dann die Unterdeckung aufgrund guter Renditen beseitigt und stattdessen eine Überdeckung vorhanden ist, auch wieder aus der Kasse herausnehmen. Diese Möglichkeit belastet ausschliesslich den Arbeitgeber, kann aber nur vorübergehend in Betracht gezogen werden.

Da die Zahlen des Jahresabschlusses 2015 natürlich noch nicht definitiv bekannt sind und eine Sanierung auf der Basis geschätzter Zahlen undenkbar ist, kommen vorderhand für die Beseitigung der jetzt entstehenden Deckungslücke nur ein Zinsverzicht sowie eine Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht in Betracht. Da die Wirkung des Zinsverzichts begrenzt ist (weniger als 0% sind, wie erwähnt, nicht zulässig) muss der Kanton mittels der erwähnten Arbeitgeberbeitragsreserve den verbleibenden Teil der Deckungslücke finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Kantons das Beharren auf einer Nullverzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten nachvollziehbar, reden wir doch bei der Deckungslücke am Ende dieses Jahres von einem Betrag, der möglicherweise bis zu 100 Millionen Franken gross werden kann. Auch wenn dieses Geld für den Kanton nicht für immer verloren sein muss, belastet es doch die aktuelle Erfolgsrechnung.

Das Nullangebot des Kantons war dennoch ein Affront gegenüber den Angestellten. Wie im letzten Newsletter erläutert, hat das Personal bereits enorme Beiträge daran geleistet, um dem Kanton beim Sparen zu helfen. Darüber hinaus trägt der Kanton auch eine Verantwortung dafür, dass die Altersvorsorge ihren gesetzlich bestimmten Zweck, nämlich den Menschen auch nach ihrer Pensionierung die Fortführung ihres gewohnten Lebensstils zu ermöglichen, erfüllt. Ist nun dieses Ziel mit dem Anlegen der Pensionskassengelder nicht zu erreichen, muss der Kanton einspringen. Das machen andere vergleichbar grosse Arbeitgeber auch. Als besonders stossend musste es aber empfunden werden, dass die Arbeitgebervertreter in der Vorsorgekommission von Anfang an klargestellt haben, dass sie zu keinerlei (!) Verhandlungen bereit waren. Genau zum Zweck des Aushandelns von Lösungen, die einen Kompromiss zwischen den Wunschpositionen beider Verhandlungspartner darstellen, wurden die paritätischen Vorsorgekommissionen jedoch eingerichtet. Dass die BLPK-Geschäftsleitung anstelle der Vorsorgekommission über die Verzinsung entscheiden musste, ist letztlich eine Peinlichkeit, welche jedoch allein die Arbeitgebervertreter zu verantworten haben.

Bereits mit der Reduktion der Verzinsung von 1.5% auf 0.875% entgehen den aktiven Versicherten 2015 Zinsen im Umfang von rund 9.5 Millionen Franken. Letzten Endes hat es sich aber doch ausgezahlt, dass die gewählten Arbeitnehmervertretungen in der Vorsorgekommission (zu denen LVB-Geschäftsführer Michael Weiss gehört) hart geblieben sind und ihre Position auch vor dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der BLPK nachdrücklich und offenbar glaubhaft vertreten haben. Hätten die Arbeitnehmervertretungen in der Vorsorgekommission nämlich den Nullvorschlag des Kantons akzeptiert oder hätten sie nach dem Scheitern der Verhandlungen innerhalb der Vorsorgekommission ihre Position gegenüber der BLPK-Geschäftsleitung nicht glaubwürdig vertreten, läge der Verlust jetzt nicht bei 9.5 Millionen Franken, sondern bei 22.8 Millionen Franken.

Das Ergebnis kann sich somit immer noch sehen lassen, auch wenn andere Vorsorgewerke besser gefahren sind. Der Unterschied zwischen 9.5 und 22.8 Millionen Franken, also 13.3 Millionen Franken, sind bei etwa 7900 aktiven Versicherten im Vorsorgewerk des Kantons durchschnittlich rund 1680 Fr. pro Angestelltem. Das ist dann doch noch einiges mehr als ein LVB-Mitgliederbeitrag.

Dies ist übrigens eine Botschaft, die Sie gerne auch unter allen Kolleginnen und Kollegen weiterverbreiten dürfen, die nicht LVB-Mitglieder sind: Von der Arbeit des Berufsverbands profitieren alle Lehrpersonen, finanziert wird sie aber nur durch die beitragszahlenden Mitglieder.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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