Rechtsgutachten erachtet allfälligen Streik für bessere Pensionskassenleistungen als legal

Rechtsgutachten erachtet allfälligen Streik für bessere Pensionskassenleistungen als legal

Rechtsgutachten erachtet allfälligen Streik für bessere Pensionskassenleistungen als legal

An der Delegiertenversammlung des LVB vom 21. März 2018 haben die anwesenden Delegierten einstimmig und ohne Enthaltungen der LVB-Geschäftsleitung den Auftrag zur Durchführung einer Urabstimmung über Kampfmassnahmen erteilt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind<:/p>

  1. Der Landrat kommt bei der Änderung des Pensionskassendekrets den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP, verglichen mit der vom Regierungsrat bevorzugten «Variante 4» der Landratsvorlage 2017/625 (Änderung des Pensionskassendekrets – Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft in Folge der Reduktion des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes), nicht substanziell entgegen.
  2. Die laufenden rechtlichen Abklärungen weisen nicht darauf hin, dass ein Streik gegen den Landratsentscheid zum Pensionskassendekret klar unzulässig wäre.

Der LVB hat daraufhin bei der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Poledna RC ein Gutachten über die Legalität von Arbeitskampfmassnahmen im Zusammenhang mit den erneut drohenden massiven Verlusten bei den Pensionskassenleistungen erstellen lassen. Dieses liegt nun vor. Die wichtigsten Aussagen lauten wie folgt<:/p>

  • Ein gegen den Landrat angehobener Streik von Lehrerinnen und Lehrern des Kantons Basel-Landschaft in Zusammenhang mit den neuen Bedingungen bei den Pensionskassenansprüchen ist zulässig im Sinne von Art. 28 Abs. 3 der Bundesverfassung.
  • Alle übrigen nebst einem Streik denkbaren Arbeitskampfmassnahmen wie Dienst nach Vorschrift, unsachgemässe oder teilweise verweigerte Arbeitserledigung (z.B. Verweigerung von Elternkontakten, Nicht-Ausstellen von Zeugnissen, Setzen von ausschliesslich guten und sehr guten Noten usw.) sind rechtlich deutlich weniger geschützt, möglicherweise sogar illegal.

Das vollständige Gutachten kann über diesen Link herunterladen und selbst studiert werden.

Gemäss aktueller Traktandenliste wird die Landratsvorlage 2017/625 am Donnerstag, dem 31. Mai 2018, im Landrat behandelt. Der heute veröffentlichte Bericht der Personalkommission macht wenig Hoffnung, dass der Landrat trotz der massiv verbesserten finanziellen Ausgangslage sowohl bei der BLPK als auch beim Kanton zu mehr als der «Regierungsvariante» bereit ist – und selbst diese ist keinesfalls im Trockenen!

Noch einmal müssen wir daher alle Kräfte für einen letzten stillen und friedlichen Protest im Landrat mobilisieren. Seien Sie, wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, mit dabei, und melden Sie sich über unsere Homepage zur Teilnahme (Vormittag 10-12 Uhr und/oder Nachmittag 13.30-16.30 Uhr) an!

Sollten alle Bemühungen nichts fruchten, werden wir, dem Auftrag der Delegiertenversammlung gemäss, anfangs Juni eine briefliche Urabstimmung durchführen. Sodann wird es an Ihnen als Mitgliedern sein, zu entscheiden, ob Sie sich mit den vom Landrat beschlossenen Kürzungen Ihrer künftigen Rente abfinden oder sich dazu entschliessen, dagegen zu streiken – was ein bislang einmaliger Schritt in der 173-jährigen Geschichte des LVB wäre.

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