Die an den Gymnasien und Fachmaturitätsschulen tätigen Lehrkräfte, welche Bildnerisches Gestalten oder Sport als Monofach unterrichten, werden ab SJ 2016/17 in derselben Lohnklasse eingereiht wie die übrigen Gym- und FMS-Lehrkräfte, also in LK 9, und zwar ebenso wie die ab demselben Zeitpunkt eine Lohnklasse besser gestellten Lehrpersonen der Kindergärten ohne Verlust in der EF-Stufe.