Zur Positionierung des LVB in der Fremdsprachen- und Lehrmitteldebatte

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Geschätzte Mitglieder

Anlässlich der heutigen Medienmitteilung des Bildungsrats zur Umsetzung der Initiative «Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» orientieren wir Sie mit diesem Newsletter über die Positionierung des LVB in der Fremdsprachen- und Lehrmittel-Debatte.

Ausgangslage
Am 18. Februar 2018 votierte eine Landratsmehrheit für den Ausstieg aus dem Fremdsprachenprojekt «Passepartout». Die BKSD ist aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Mehrere Gremien unter Einbezug des LVB («Taskforce Fremdsprachen» sowie vier Arbeitsgruppen der Primar- und Sekundarstufen) arbeiten derzeit an möglichen Lösungen.

In der aktuell auch medial und emotional aufgeheizten Situation ist es uns ein Anliegen, unsere Mitglieder darüber zu informieren, wie sich der LVB in besagter Angelegenheit positioniert hat. Gegenüber Direktionsvorsteherin Monica Gschwind, AVS-Dienststellenleiter Beat Lüthy, AKK-Präsident Ernst Schürch sowie PLK-Co-Präsident Lukas Flüeler haben wir die in diesem Newsletter dargelegte Haltung bereits Anfang September direkt kommuniziert und auch in der «Taskforce Fremdsprachen» haben wir uns entsprechend geäussert.

Die Position des LVB beruht auf vier Eckpfeilern:

  • kein Lehrmittelzwang
  • keine Lehrmittelverbote
  • ausgeweitete echte Lehrmittelfreiheit für die einzelne Lehrperson
  • Lehrplan inhaltlich verbindlich konkretisieren

Daraus ergeben sich die folgenden Forderungen des LVB

  1. Methoden- und Lehrmittelfreiheit<:/strong>
    Richtziel eines jeden Sprachunterrichts ist der Transfer, die Anwendung in der Zielsprache. Der Weg dorthin ist lediglich Mittel zum Zweck. Es gibt weder die Lehrmethode noch die Fremdsprachendidaktik, welche von oben herab verordnet werden dürfen. Es soll daher keine Lehrperson gezwungen werden, mit einem Lehrmittel unterrichten zu müssen, das ihrer Vorstellung von wirksamem Fremdsprachenunterricht grundsätzlich widerspricht.

    Stattdessen sollen die Lehrpersonen innerhalb einer Liste alternativer Lehrmittel entscheiden können, womit sie arbeiten wollen. Dabei ist es unabdingbar, dass diese Lehrmittel auch wirklich unterschiedliche «Wege zum Ziel» ermöglichen. Ein «Pseudo-Alternativobligatorium» mit z.B. lediglich zwei Lehrmitteln, die beide auf der gleichen Didaktik aufbauen, lehnt der LVB ab. Vergleichsarbeiten dürften auf längere Sicht auch mögliche Rückschlüsse auf Stärken und Schwächen der verschiedenen Lehrmittel erlauben.

    Eine ausgeweitete Lehrmittelfreiheit ist ferner auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll, denn dass schon immer zahlreiche obligatorische Lehrmittel aus diversen Fächern ungenutzt in den Materiallagern der Schulen verrotteten, ist ein offenes, aber teures Geheimnis. Machen wir es also fortan besser und streben wir eine Situation an, in welcher der Kanton nur noch Lehrmittel finanziert, die dann wirklich im Unterricht eingesetzt werden und so den Schülerinnen und Schülern zugutekommen!

  2. Stärkung der einzelnen Lehrperson
    Die Wahl eines bestimmten Lehrmittels auf der Ebene Schulprogramm bzw. Behörden zu verankern, lehnt der LVB ab, denn die von uns geforderte Lehrmittelfreiheit würde dann nur dem Schein nach existieren, Lehrmittel- und Methodenzwang wären weiterhin Realität, und die Festlegung auf ein Lehrmittel pro Schule würde die Kollegien in Gewinner und Verlierer spalten. Die angestrebte Beruhigung an den Schulen könnte so unmöglich erreicht werden.

    Im Grundsatz tritt der LVB immer für geklärte Verantwortlichkeiten ein. Folgerichtig sprechen wir uns dafür aus, dass Lehrpersonen als Profis der Vermittlung von Bildung Verantwortung dafür übernehmen, wie sie ihren Unterricht gestalten und aufbauen und dies auch gegenüber Schülerschaft, Erziehungsberechtigten und Vorgesetzten darlegen resp. begründen können. Mit der Möglichkeit der persönlichen Wahl eines Lehrmittels wird diese individuelle Verantwortung gestärkt.

  3. Lehrplan konkretisieren
    Der Gefahr, dass im Falle einer ausgeweiteten Lehrmittelfreiheit auf der Ebene der einzelnen Lehrperson Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse repetieren oder parallel in eine andere Klasse übertreten, Schwierigkeiten bekommen, kann und soll durch die Festlegung verbindlicher Jahresziele im Lehrplan wirksam begegnet werden. Fehlen diese Ziele, so sind die genannten Schwierigkeiten nämlich auch dann zu erwarten, wenn, wie aktuell, überall dasselbe Lehrmittel eingesetzt wird.

    Die Lernziele im Fremdsprachenunterricht können am besten erreicht werden, wenn die Stoffinhalte bezüglich der vier Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sowie des schrittweisen Aufbaus von Alltagswortschatz, sprachlichen Strukturen und Orthographie konkret definiert sind. Für die Schnittstellen Primar-Sek I und Sek I-Sek II sind verbindliche Stoffziele zu definieren. Nur so ist ein stufenübergreifend aufbauender Fremdsprachenunterricht zu realisieren.

Der LVB ist darüber erfreut, dass der Bildungsrat in seiner heute versandten Medienmitteilung dieselbe Stossrichtung umreisst wie der LVB, namentlich die Empfehlung einer Lehrmittelfreiheit auf der Ebene der einzelnen Lehrperson sowie das Bekenntnis, den Lehrpersonen in möglichst allen Fächern und Schulstufen ein methodisch und didaktisch vielfältiges Angebot an Lehrmitteln zur Auswahl zu stellen.

Wir werden uns innerhalb dieses Rahmens weiterhin für eine gute und praxisnahe Lösung engagieren.

Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

Die heutige Medienmitteilung des Bildungsrats zur Umsetzung der Initiative «Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» können Sie hier nachlesen.

 

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