Landrat entscheidet über Empfehlung zu den LVB-Initiativen

Im September 2016 fällte die Delegiertenversammlung des LVB den Beschluss zur Lancierung zweier Initiativen: «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen» sowie «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!».

Vom 26. November 2016 bis zum 9. Mai 2017 wurden für die Initiativen 2752 respektive 2867 Unterschriften gesammelt. 2605 respektive 2705 davon wurden für gültig erklärt.

Eine erste harte Probe erfuhr die Initiative «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!», als der Landrat sie in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2017 – übrigens inmitten unserer Aktion «Stiller Protest im Landrat» – für teilweise ungültig erklärte, dies mit klaren Mehrheiten in allen Fraktionen. In der kurzen Beschwerdefrist von nur drei (!) Tagen mussten wir beim Kantonsgericht dagegen Einsprache erheben – und bekamen dort am 24. Januar 2018 vollumfänglich recht: Alle 5 Richter (Richterinnen waren keine zugegen) sprachen sich für die vollständige Gültigkeit der Initiative aus.

Am 25. April 2018 beschloss der Regierungsrat, dem Landrat beide Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen. Diesen Donnerstag, den 8. November 2018, ist es nun am Landrat, seinerseits eine Empfehlung zu den Initiativen abzugeben.

Trotz der mehr als zwei Jahre, die seit der Lancierung der Initiativen vergangen sind, sind wir immer noch davon überzeugt, die richtigen Forderungen gestellt zu haben:

Die erste Initiative will im Bildungsgesetz verankern, dass Kanton und Gemeinden genug Geld zur Verfügung stellen, um die Qualität der Schulbildung nachhaltig zu garantieren; dazu gehören bedürfnisgerechte Schulbauten und eine entsprechende Infrastruktur. Für den Fall, dass der Kanton neue Sparmassnahmen beschliessen sollte – ausschliesslich für diesen Fall! –, wollen wir uns auf klare Regeln berufen können, welche die zu tragenden Folgen auf alle Schultern (verschiedene Stufen des Bildungssystem sowie die Verwaltung) verteilt und sie nicht, wie zuletzt, überproportional auf die Volksschule abgewälzt werden.

Die zweite Initiative will vier gewichtige Elemente der öffentlichen Schulen politisch stärker schützen als bisher: die Klassengrössen, die Unentgeltlichkeit, das Prinzip der umfassenden, nicht nur kopflastigen Bildung sowie das Primat des Kerngeschäfts von uns Lehrpersonen (Unterrichtsvor- und -nachbereitung). Verschlechterungen dieser Bedingungen sollen nur möglich sein, wenn sich zwei Drittel des Landrats dafür aussprechen; Zufallsmehrheiten bei derart wichtigen Fragen sollen so ausgeschlossen werden.

Falls wir mit unseren Initiativen Erfolg haben, weiss die Politik, wovon sie die Finger lassen soll.

Politikerinnen und Politiker mögen es in der Regel nicht, wenn man ihren Handlungs- und Gestaltungsspielraum einschränkt. Deswegen steht durchaus zu befürchten, dass sich auch diesen Donnerstag im Landrat nur wenige Fürsprecherinnen und Fürsprecher für unsere Initiativen finden werden. Zu hoffen ist wenigstens, dass jene Landratsmitglieder, die gleichzeitig LVB-Mitglieder sind, die Forderungen mittragen können. Das muss, wie in jedem Fall, jedes Landratsmitglied für sich selber entscheiden.

Wie auch immer der Landrat befinden wird: Entmutigen lassen wir uns nicht! Volksinitiativen wurden geschaffen, um Anliegen an die Stimmbevölkerung heranzutragen, die in der Politik keine oder wenig Unterstützung finden. Vor der Bevölkerung müssen wir bestehen, und wir werden alles daran setzen, diese für unsere Anliegen, von denen alle direkten und indirekten Schulbeteiligten nur profitieren können, zu gewinnen. Selbst bei politischem Gegenwind sind wir als mit Abstand grösster Personalverband in diesem Kanton durchaus nicht ohne Einfluss. Und je mehr Sie uns im Abstimmungskampf, der voraussichtlich 2019 stattfinden wird, unterstützen werden, desto stärker werden wir sein.

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