Geschätzte Mitglieder
Es hat gedauert. Was 2017 (!) als Projekt begann, wird auf das Schuljahr 2024/25 in Kraft treten: Die Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen im Kanton Basel-Landschaft erfährt Anpassungen. Der LVB hat in diesem Geschäft eine zentrale Rolle für die Lehrpersonen innegehabt. Wir beschränken uns in diesem Newsletter auf wenige Eckpunkte und werden in der Verbandszeitschrift «lvb inform» noch detaillierter darauf eingehen.
Hauptziele des LVB
Die Geschäftsleitung des LVB hatte zu Projektbeginn ihre Hauptziele formuliert:
- eine breitere Akzeptanz des Berufsauftrags in der Lehrerschaft
- die Gleichstellung der Primarlehrpersonen hinsichtlich Klassenlehramts-Entlastung
- keine Verschlechterungen für die Lehrpersonen im Vergleich zum Status quo
Bessere Akzeptanz in der Lehrerschaft
Zur Erreichung dieser Zielsetzung war für den LVB fast schon die Quadratur des Kreises erforderlich. Denn das obligatorische Erfassen der Arbeitszeit in den nicht vollständig unterrichtsnahen Bereichen C/D/E des Berufsauftrags war auch in der LVB-Basis von Beginn weg höchst umstritten gewesen.
Für einen Teil der Lehrpersonen bedeutete dieses Erfassen zwar die einzig bedeutsame Schutzmassnahme gegen Überlastung, viele Kolleginnen und Kollegen empfanden das Ganze jedoch als lästig, gar als Zumutung. Die ablehnende Haltung verstärkte sich an Schulen, wo der Berufsauftrag nicht seinem ursprünglichen Sinn entsprechend «gelebt» wurde und selbst in hohem Masse erbrachte Überzeit folgenlos blieb.
Arbeitszeit und verbindliche Planung
Mit dem revidierten Berufsauftrag fällt die obligatorische Zeiterfassung in den Bereichen C/D/E weg. Sie kann jedoch weiterhin auf Wunsch der Lehrperson oder auf Anordnung der Schulleitung erfolgen.
Essentiell ist der Umstand, dass neu zu Beginn des Schuljahres verbindlich eine transparente und anschauliche Planung von Schulleitung und Lehrpersonen für die verschiedenen Aufgaben des Berufsauftrags vorzunehmen ist. Auf diese Weise soll die Aufteilung der zeitlichen Ressourcen im Austausch zwischen der einzelnen Lehrperson und dem für sie zuständigen Schulleitungsmitglied ausgehandelt und festgelegt werden.
Die verschiedenen Aufgaben einer Lehrperson müssen innerhalb der zur Verfügung stehenden Jahresarbeitszeit leistbar sein und die anfallenden Verantwortlichkeiten an einer Schule sollen in den Kollegien fair verteilt werden, um Überlastungen einzelner Lehrkräfte entgegenzuwirken. Ein besonderes Augenmerk gilt der korrekten Behandlung von Teilzeit-Lehrpersonen (pro rata temporis). Die dazugehörigen Unterlagen (Handreichung, Anleitungen, Erklär-Videos) erachtet der LVB, soweit sie bis dato finalisiert sind, als sehr hilfreich.
KLP-Entlastung auf der Primarstufe
Das zweite Hauptziel konnte bereits «en route» erreicht werden. Der LVB – obwohl er damit zunehmend alleine dagestanden hatte – war während des gesamten Projekts nie von seiner Forderung abgewichen, diese überfällige Entlastung flächendeckend einzuführen, und nicht etwa, wie es die Regierung wollte, variabel je nach Entscheid der einzelnen Gemeinden.
Am 1. Dezember 2022 folgte der Landrat knappestmöglich der Position des LVB: Mit 41 zu 40 Stimmen wurde die flächendeckende KLP-Entlastung auf der Primarstufe angenommen und trat per Schuljahr 2023/24 in Kraft.
Ressourcen für Kerngeschäft bleiben gleich
Grob gesagt ist der Berufsauftrag unterteilt in die ganz unterrichtsnahen Arbeiten der Bereiche A/B (der Unterricht selbst sowie dessen Vor- und Nachbereitung) sowie alle weiteren Aufgaben der Lehrpersonen (Schulentwicklung, Team- und Elternarbeit, Veranstaltungen, Fachschaften, Weiterbildung usw.) in den Bereichen C/D/E.
Der LVB hatte von Beginn weg die Haltung vertreten, die Ressourcen für die Bereiche A/B dürften keinesfalls gekürzt werden. Durch die grosse LVB-Mitgliederbefragung zu den Belastungsfaktoren im Lehrberuf Ende 2022 wurde diese Position eindrücklich gestützt, da unsere Basis gerade auf der Ebene Volksschule die Sitzungsdichte und administrative Belange als zentrale Belastungsfaktoren herausstrich.
Die Mengengerüste A/B versus C/D/E bleiben mit dieser Revision unverändert, was bis weit in den Herbst 2023 hinein noch nicht gesichert gewesen war. Voraussichtlich im Schuljahr 2025/26 steht dann eine neue kantonale Studie zur Arbeitszeit der Lehrpersonen an, welche als Datengrundlage für allfällige weitere Anpassungen dienen soll.
-> Handreichungen Berufsauftrag und Arbeitszeit und Tutorials
Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung