Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Über die folgenden weiteren Themen möchten wir gerne alle Mitglieder informieren, die auf der Sek I unterrichten:
• BKSD-WOM 7: bedenklicher Machtzuwachs des AVS beabsichtigt
• Keine Verlängerung der Übergangsstundentafel Sek I!
• Fragen und Antworten zur Projektarbeit auf der Sek I
BKSD-WOM 7: bedenklicher Machtzuwachs des AVS beabsichtigt
Am 8. Juli 2015 hat der Regierungsrat bekannt gegeben, mit welchen Massnahmen er den Staatshaushalt zu sanieren gedenkt. Eine der 132 Massnahmen sollte die Erhöhung der Maximalgrössen von Schulklassen der Sekundarstufen I und II von 24 auf 26 sein. In der nun vorliegenden Landratsvorlage, zu welcher der LVB im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung bezieht, soll der damit erhoffte Spareffekt von jährlich 370’000 Fr. zwar ohne eine generelle Erhöhung der maximalen Klassengrösse erzielt werden. Dennoch ergäben sich gewichtige Veränderungen:
- Verzicht auf die Definition von Richtzahlen für die Klassenbildung
- Wegfall der Doppelzählung ab dem 6. fremdsprachigen Kind an der Sekundarstufe I
- Aufnahme einer Ausnahmebestimmung für die Überschreitung der Höchstzahl im Einzelfall
- Vorgabe der zu bildenden Klassenzahlen pro Schulkreis durch das AVS unter Berücksichtigung der Höchstzahlen sowie der Budgetbeschlüsse des Landrats
- Ermöglichung von Zuweisungen an andere Sekundarschulstandorte auch ausserhalb des Schulkreises des Wohnorts.
- Bereitstellung sogenannter „SOS-Ressourcen” zur Vergabe von Zusatzlektionen an Klassen mit überschrittenen Höchstzahlen oder erschwerten Unterrichtsbedingungen im Umfang von 130 Jahreslektionen.
Mit den vorgesehenen Änderungen wird die Klassenbildung an den Sekundarschulen weiter zentralisiert. Das AVS erhält viel weitreichendere Kompetenzen als bisher, nicht zuletzt auch die Befugnis, sich im Einzelfall (d.h. in jedem einzelnen Fall) über die Regeln hinwegzusetzen. Dies dürfte insbesondere dann zum Problem werden, wenn der Landrat so wenig Geld bewilligt, dass eine Klassenbildung unter Einhaltung der Maximalzahlen gar nicht möglich sein wird – selbst dieser Fall wird mit den vorgesehenen Änderungen denkbar. Die Aufsicht über den Klassenbildungsprozess wird ausgehebelt, indem das AVS de facto seine eigene Klassenbildung bewilligt. Der Handlungsspielraum der einzelnen Schulen schrumpft in diesem Prozess auf eine Marginalie zusammen.
Die Klassenbildung ist ein äusserst sensibler Bereich, da er weite Teile der Bevölkerung direkt oder indirekt betrifft. Indem man dem AVS die Macht gibt, Zustände zu bewilligen, die heute noch ungesetzlich sind und in der Bevölkerung auch so wahrgenommen werden, setzt man Autorität vor Bürgernähe. Soll der Spardruck am Ende gar genutzt werden, um die Rechte der Bevölkerung einzuschränken?
Einmal mehr konzentrieren sich bei der WOM 7 zudem alle Kürzungen auf die Sekundarstufe I. Die Einseitigkeit, mit der drei von insgesamt 9 bis 10 kantonal finanzierten Schul- und Ausbildungsjahren (zählt man die Tertiärstufe ebenfalls dazu) mittlerweile praktisch die gesamte Last der Abbaumassnahmen in der Bildung zu tragen haben, ist unsäglich – wobei keineswegs ignoriert werden soll, dass nicht auch die Primarstufe von dem vom Kanton betriebenen Abbau betroffen ist, z.B. wenn der Kanton Leistungen, die er bislang selbst finanziert hat, einfach den Gemeinden aufbürdet und damit deren Finanzhaushalt auch noch durcheinanderbringt. Die BKSD wäre gut beraten, auf eine gerechtere Lastenverteilung hinzuarbeiten und in ihren Kürzungsbemühungen nicht einfach nur dem Weg des scheinbar geringsten Widerstands zu folgen.
Keine Verlängerung der Übergangsstundentafel Sek I!
An ihrer Medienkonferenz vom 9. November 2016 hat Bildungsdirektorin Monica Gschwind die Verlängerung der Geltungsdauer des Übergangslehrplans und, damit verbunden, der Übergangsstundentafel bis 2019/2020 in Aussicht gestellt; dies, obwohl der Bildungsrat über diese Verlängerung noch keineswegs befunden hat. Begründet wird die Verlängerung damit, dass die Ausarbeitung des Lehrplans, der nun aufgrund der Motion Werthmüller noch um Stoffinhalte und Jahrgangsziele erweitert werden muss, nicht schneller zu schaffen sei.
Die Übergangsstundentafel basiert – im Gegensatz zur vom Bildungsrat 2012 verabschiedeten definitiven Stundentafel für die Sekundarschule I – auf einem Lektionendeputat von lediglich 40 Lektionen, d.h. pro Klasse und Woche können 40 Lektionen bezahlt werden. Für die definitive Stundentafel ist ein Lektionendeputat von 42 Lektionen vorgesehen – dies entspricht den Kosten der Stundentafel, die seit 2004 in Kraft ist.
Die Übergangsstundentafel ist also in diesem Sinne eine Sparübung und könnte selbst dann problemlos durch die definitive Stundentafel ersetzt werden, wenn der definitive Lehrplan noch nicht fertiggestellt sein sollte – schliesslich hätte keine Lehrkraft jemals Schwierigkeiten damit, einige zusätzliche Lektionen auf der Grundlage des Übergangslehrplans mit vernünftigen Inhalten zu füllen. Je länger die Übergangsstundentafel in Kraft ist, desto grösser wird die Gefahr, dass sich in der Politik die Ansicht durchsetzt, man sehe ja, dass es auch mit weniger Lektionen funktioniere.
Fragen und Antworten zur Projektarbeit auf der Sek I
Aufgrund der unerwartet vorgezogenen Einführung der Projektarbeit auf der Sek I hat der LVB beim AVS interveniert und in der Folge den Verantwortlichen einen Fragenkatalog zukommen lassen. In der Zwischenzeit liegen die Antworten vor. Einige der wichtigsten Aspekte daraus lauten:
- Die Schülerinnen und Schüler verfassen die Projektarbeit in der Regel zu zweit. Allerdings sollen auch Dreierteams oder Einzelarbeiten möglich sein.
- Die zur Verfügung stehenden Zeitgefässe für die Projektarbeit entsprechen dem Umfang von ca. 40 Stunden im Rahmen der zwei Wochenlektionen im zweiten Semester des 9. Schuljahres. Gemäss den Erhebungen aus dem Pilotprojekt der Sek Gelterkinden seien diese Ressourcen für die Betreuung einer Klasse ausreichend.
- Bei theoretischen Arbeiten soll der Umfang zwischen 10 und 15 Seiten, bei praktischen Arbeiten zwischen 3 und 5 Seiten betragen. Hinzu kommt eine mündliche Präsentation der Arbeit von 10 bis 15 Minuten Länge. Die Schulen können selber entscheiden, ob die Präsentationen innerhalb des Klassenverbandes oder in einem grösseren Rahmen stattfinden.
- Die Schulen können selber bestimmen, welche Lehrpersonen für die Betreuung der Projektarbeiten zuständig sind. Eine fixe Koppelung an Deutsch- und/oder Klassenlehrpersonen besteht nicht.
- Die zwei Lektionen der Projektarbeit müssen im Stundenplan ersichtlich sein. Es liegt im Ermessen der verantwortlichen Lehrpersonen, inwieweit sie den Schülerinnen und Schülern ausserhalb dieser Gefässe zusätzliche Betreuungszeit zur Verfügung stellt bzw. ihnen erlaubt, den betreffenden Lektionen fernzubleiben, um ausserhalb der Schule der Projektdurchführung nachzugehen.
Alle Fragen und Antworten können Sie hier nachlesen.
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