Stellvertretungen im Krankheitsfall

Geschätztes Mitglied

Müssen Sie im Krankheitsfall selbst eine Stellvertretung für Ihren Unterricht suchen? Ist es an Ihrer Schule üblich, dass Förderlehrpersonen für kranke Regellehrpersonen einspringen? Falls Sie beide Fragen mit «Nein» beantworten können, macht Ihre Schulleitung ihre Arbeit hinsichtlich Stellvertretung im Krankheitsfall offensichtlich gut.

Sollte es aber an Ihrer Schule gang und gäbe sein, dass Sie sich im Krankheitsfall selbst um eine Stellvertretung kümmern müssen, weisen wir Sie an dieser Stelle darauf hin, dass eine solche Regelung schlicht unzulässig ist. Warum das so ist, entnehmen Sie bitte dem Aufruf im Anhang.

Wir haben unsere Delegierten und Schulhauskontaktpersonen bereits vor gut einer Woche gebeten, diesen Aufruf in ihren jeweiligen Lehrerzimmern auszuhängen. In der Zwischenzeit haben wir die Rückmeldung bekommen, dass sich womöglich Schulleitungen, die sich hinsichtlich der Regelung von Stellvertretungen vorbildlich verhalten, von unserem Aufruf kritisiert fühlen könnten. Dies entspricht keinesfalls unserer Absicht. Um diesen Eindruck zu vermeiden, haben wir den ursprünglichen Text geringfügig angepasst.

Sollte der Aufruf also noch nicht in Ihrem Lehrerzimmer hängen, dürfen Sie es gerne übernehmen, den Text in Ihrem Kollegium bekannt zu machen. So werden nicht nur die LVB-Mitglieder, sondern alle Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Schule informiert.

Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen herzlich.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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