Newsletter vom 17.12.2014: Erfolg für den LVB: Entlastung nun auch für die Weiterbildung der Sek I-Lehrkräfte

Geschätzte Mitglieder

Am 2. April 2014 hat der LVB in Absprache mit der Primarlehrerkonferenz PLK an seiner Delegierten- und Mitgliederversammlung drei Wochen Freistellung für alle Lehrkräfte der Primarschule gefordert, welche erstmals eine 6. Klasse unterrichten werden. Am 26. August 2014 hat die BKSD schliesslich erklärt, einer entsprechenden Entlastung – wenn auch mit Abstrichen – zuzustimmen. Gesprochen worden sind Freistellungen im Umfang von zwei Wochen, was Kosten von ungefähr 1.5 Mio. Fr. auslösen wird.

An der Delegierten- und Mitgliederversammlung vom 24. September 2014 hat der LVB in einer weiteren Resolution ganz grundsätzlich bezahlte Freistellungen für vom Arbeitgeber verordnete Weiterbildungen gefordert. In ähnlicher Form findet sich diese Forderung auch in der von der LVB-Arbeitsgruppe «Qualität an den Schulen und in der Ausbildung der Sek I-Lehrkräfte» verfassten und von 1156 Lehrkräften unterschriebenen Petition, die vom Landrat ohne Gegenstimme überwiesen wurde. Schliesslich hat der LVB auch im Artikel «Ideologie statt Fachlichkeit»  in der aktuellen Ausgabe seiner Verbandszeitschrift lvb.inform mit Nachdruck auf die fehlende Ressourcierung der auf der Sek I nötigen bzw. verordneten Fortbildungen hingewiesen.

Wie der gestern veröffentlichten Medienmitteilung zu entnehmen ist, hat die BKSD beschlossen, auch auf der Sekundarstufe I beträchtliche Mittel (rund 2.6 Mio. Fr.) in Freistellungen zugunsten von nicht lohnrelevanten funktionsbezogenen Fortbildungen zu investieren, konkret insbesondere in den Bereichen MINT und Fremdsprachen.

Der LVB freut sich, mit seiner Hartnäckigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die BKSD nach langem Zögern den zusätzlichen Ressourcenbedarf sowohl auf der Primarstufe wie auch auf der Sekundarstufe I eingesehen hat. Der Weiterbildungsbereich des Berufsauftrags reicht nun einmal bei Weitem nicht aus, um die im Rahmen der sogenannten Bildungsharmonisierung als unverzichtbar deklarierten Fortbildungen unterzubringen.

Die gesprochenen Gelder reichen für insgesamt 429 Jahreslektionen an Entlastung. Diese müssen sich alle Sekundarschulen des Kantons teilen. Die teilautonomen Sekundarschulen werden im Rahmen ihrer jeweiligen Schulprogramme festzulegen haben, wie sie das ihnen zugeteilte Geld einsetzen und welche Lehrkräfte wovon profitieren können. Der LVB ruft die Kollegien dazu auf, diesen herausfordernden Prozess aufmerksam und aktiv mitzugestalten. Nur so können sie dazu beitragen, dass die Zuteilung der Freistellungen transparent abläuft und die über diese Freistellungen finanzierten Weiterbildungen den Schulen tatsächlich einen echten pädagogischen Mehrwert bringen.

Mit freundlichen Grüssen und den besten Wünschen für die kommenden Feiertage

Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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