Trotz Verschiebung des 6. Schuljahrs an die Primarschule musste keine einzige unbefristet angestellte Sek-I-Lehrperson entlassen werden. Dies war nur möglich, weil der LVB frühzeitig auf eine saubere Planung der Umstellung gedrängt hatte, so dass rechtzeitig ein Einstellungsstopp verfügt werden konnte.