Geschätzte Mitglieder
Seit einigen Wochen beschäftigt die Verteilung der von der BKSD für die HarmoS- und Passepartout-bedingten Fortbildungen gesprochenen Ressourcen viele Lehrpersonen der Sek I ebenso wie die LVB-Geschäftsleitung. Mehrfach hat der LVB in diesem Kontext bereits Informationen an Sie herangetragen. Wir verweisen an dieser Stelle noch einmal auf die LVB-Newsletter vom 17. Dezember 2014 resp. vom 10. März 2015.
Aufgrund verschiedener Irritationen und grosser Unterschiede bei der Kommunikation resp. Umsetzung der Entlastungen für die verordneten Fortbildungen an den teilautonom geleiteten Schulen kam es am 28. April 2015 zu einer Aussprache zwischen der Leitung des AVS sowie den Spitzen des Baselbieter Schulleiterverbandes (VSL BL) und des LVB.
Das Resultat dieser Besprechung ist das diesem Newsletter angehängte Dokument, zu welchem auch die AKK sowie der Präsidialausschuss der Schulleitungskonferenzen (PAS) grünes Licht gegeben haben. Das Dokument wurde am 12. Mai vom AVS an die Schulleitungen verschickt, verbunden mit der Bitte, es an die Mitarbeitenden weiterzuleiten. Darüber hinaus empfahl das AVS, das Dokument im A3-Format an den jeweiligen Informationswänden aufzuhängen. Mit dem vorliegenden Newsletter bringt der LVB, in Absprache mit dem AVS, das Schreiben zusätzlich auf seinen Kanälen den LVB-Mitgliedern zur Kenntnis.
Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick:
Im Umgang mit diesen zusätzlich gesprochenen Ressourcen für die Sek I sind drei Punkte zwingend zu beachten:
1. Keine Freizeit
Die Ressourcen wurden verbunden mit der Absicht gesprochen, dass Fortbildungen insgesamt innerhalb des Berufsauftrages leistbar sind. Ziel ist, dass keine Freizeit für die Fortbildungen eingesetzt werden muss.
2. Nutzung des Berufsauftrages
Gleichzeitig soll die im Berufsauftrag zur Verfügung stehende Zeit voll genutzt werden. Die Zuweisung von Ressourcen muss daher individuell erfolgen: Die zusätzlich gesprochenen Fortbildungsressourcen sind für diejenigen Zeitanteile der Fortbildung einzusetzen, welche nicht über den Berufsauftrag abgegolten werden.
3. Transparenz
Die Schulen wurden in beiden Entscheiden von RR Urs Wüthrich-Pelloli angewiesen, die Verteilung der Mittel im Schulprogramm zu regeln bzw. zu planen. Dies bedingt in jedem Fall, dass der Konvent dazu angehört und der im Schulprogramm formulierte Text vom Schulrat verabschiedet wird.
Bei Punkt 2 zeigt sich einmal mehr, weshalb der LVB seit Jahren immer wieder darauf hinweist, wie wichtig eine seriöse Führung des Berufsauftrags ist: Wo diese fehlt, können keine persönlichen Ansprüche hinsichtlich zusätzlicher Ressourcen geltend gemacht werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die LVB-Geschäftsstelle (info@lvb.ch) oder direkt an Bernhard Leicht, Leiter Abteilung Evaluation und Entwicklung des AVS (bernhard.leicht@bl.ch).
Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung