Die USR III und ihre Auswirkungen auf die Gemeinden

Während die Kantone vom Bund für die Steuerausfälle, welche die Unternehmenssteuerreform III auslösen würde, wenigstens teilweise vom Bund entschädigt würden, würden die Gemeinden ungedämpft von den Ausfällen getroffen.

Zwar erhoffen sich einige Gemeindepräsidenten, im Falle von Steuerausfällen eine für sie günstigere Einreihung im kantonalen Finanzausgleich. Doch Geld, das nur zwischen den Gemeinden hin- und hergeschoben wird, kann nicht Löcher stopfen, welche alle Gemeinden betreffen.

Die Steuerausfälle wären umso grösser, je grösser heute der Anteil der Unternehmenssteuern am Gesamtsteuerertrag einer Gemeinde sind. Wollte man diese wegfallenden Unternehmenssteuern kompensieren, müssten die Steuern der privaten Haushalte entsprechend erhöht werden, im Extremfall um mehr als 40%, wie Beispielrechnungen für verschiedene Schweizer Gemeinden zeigen.

Die Befürworter der USR III bestreiten diese Zahlen häufig mit dem Argument, dass ohne USR III Unternehmen wegziehen würden, was zu noch höheren Ausfällen führen würde. Wohin diese Unternehmen allerdings wegziehen könnten, weiss niemand. Tatsächlich handelt es sich hier um reine Spekulation.

Zu befürchten wäre allerdings, dass die nötigen Steuererhöhungen nicht oder nur teilweise umgesetzt würden und stattdessen weiter gespart würde. Leidtragende wären dann insbesondere die Primar- und Musikschulen. Nicht nur würde weiter an der Infrastruktur gespart, auch die Angebote der speziellen Förderung, der familienergänzenden Betreuung und schliesslich auch die Löhne der Primar- und Musikschullehrkräfte kämen unter Druck. Pläne, wie vor 50 Jahren ortsabhängige Lehrerlöhne einzuführen, würden dann wieder höchst aktuell – und entsprechend unser Newsletter vom 19. September 2014 sowie unsere Resolution vom 24. September 2014, in denen wir bereits vor solchen Entwicklungen gewarnt haben.

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