Geschätzte Mitglieder
Am Montag wurden die um 1% reduzierten Januarlöhne ausgezahlt. In den kommenden Tagen wird Ihnen die Lohnabrechnung zugestellt werden. Dies ist der Zeitpunkt, um beim Regierungsrat Beschwerde einzureichen.
Wie wird die Beschwerde augefüllt?
Zusammen mit dem Newsletter vom 27.1. haben wir eine Word-Datei und eine PDF-Datei verschickt. Die Word-Datei enthält die vorgefertigte Musterbeschwerde. In diese sind einige wenige Angaben einzufüllen. Die PDF-Datei enthält ebenfalls den Text der Musterbeschwerde. An jeder Stelle, an der Sie selbst etwas einfügen müssen, ist in der PDF-Datei jedoch in einer Sprechblase erklärt, was Sie an der betreffenden Stelle einfüllen müssen.
Gegenüber der Anleitung, die wir bereits am 18. Dezember verschickt haben, hat sich eine kleine Änderung ergeben: Wir haben damals geschrieben, man solle für das Datum, an dem die Lohnabrechnung eingegangen ist, das Datum des Poststempels auf dem Couvert der Lohnabrechnung eintragen. Da die Lohnabrechnungen aber gar keinen Poststempel erhalten, ist an dieser Stelle einfach das Datum einzutragen, an welchem Ihnen die Lohnabrechnung in Ihrem Briefkasten zugestellt wurde.
Wie wird die Beschwerde eingereicht?
Das ausgefüllte und unterschriebene Beschwerdeformular müssen Sie zusammen mit dem Original oder einer Kopie der Lohnabrechnung vom Januar per Einschreiben an folgende Adresse schicken:
Regierungsrat des Kantons
Basel-Landschaft
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
Dies sollten Sie möglichst unmittelbar nach Erhalt der Lohnabrechnung des Monats Januar erledigen, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt.
Welche negativen Folgen kann es haben, wenn ich mich an der Beschwerde beteilige?
Negative Folgen sind kaum zu befürchten, da Ihre Beschwerde nicht an Ihre Anstellungsbehörde, sondern an den Regierungsrat adressiert ist. Ihre Anstellungsbehörde ist bei unbefristeter Anstellung der Schulrat, bei befristeter Anstellung die Schulleitung. Viele Schulräte und Schulleitungen haben sich selbst dezidiert gegen die Sparmassnahmen ausgesprochen, zu denen auch der Lohnabbau gehört.
Welche negativen Folgen kann es haben, wenn ich mich nicht an der Beschwerde beteilige?
Wenn Landrat und Regierungsrat feststellen, dass das Personal sich gegen die Lohnsenkung nicht oder nur in geringem Ausmass wehrt, wird der nächste Angriff auf die Löhne nicht lange auf sich warten lassen. Die jetzige Lohnreduktion bringt dem Kanton eine Ersparnis von 6 Millionen Franken. Langfristig müssen aber jährlich 100 Millionen Franken eingespart werden, um den Ausgabenüberschuss des Kantons zu beseitigen.
Auch auf den weiteren Verlauf der Lohnklage hat die Beteiligung einen wesentlichen Effekt: Wir möchten, dass der Kanton alle Beschwerden so lange sistiert, bis die von uns ausgewählten Musterklagen nötigenfalls durch alle Instanzen hindurch entschieden wurden, im Gegenzug die Urteile in den Musterprozessen dann aber auch für alle Gültigkeit haben, die am Beschwerdeverfahren teilgenommen haben. Dieses Ziel können wir umso eher erreichen, je mehr Beschwerden vorliegen, und je attraktiver es für den Kanton wird, sich die Bearbeitung all dieser Beschwerden dadurch zu ersparen, dass er der Sistierung zu den genannten Bedingungen (Gerichtsurteil gilt für alle Beschwerdeführenden) zustimmt.
Sollten die in der ABP zusammengeschlossenen Verbände die Musterverfahren gewinnen und sollte der Regierungsrat dem oben erläuterten Verfahren zustimmen, würde für all diejenigen, welche Beschwerde eingereicht haben, das gestrichene Lohnprozent auch rückwirkend nachbezahlt werden, für alle anderen dagegen nur für die vermutlich kurze Zeit zwischen dem Vorliegen des Urteils und dem nächsten Kündigungstermin. Daher ist unser Aufruf klar:
Jedes LVB-Mitglied beteiligt sich an der Beschwerde!
Darf ich das Beschwerdeformular und die Ausfüllanleitung an andere weitergeben?
Das Beschwerdeformular wurde im Auftrag der Verbände der ABP, also LVB, PVPBL, VSG und vpod, von einer Juristin erstellt, deren Arbeit von den genannten Verbänden bezahlt wurde. An den Kosten beteiligt hat sich zudem der Verband der Legasthenietherapeutinnen der Region Basel (LRB), dessen Mitglieder das Formular und die Ausfüllanleitung nun ebenfalls erhalten. Es kann nicht im Interesse der Mitglieder sein, wenn auch Nicht-Mitglieder von einer Arbeit profitieren, an der sie sich finanziell nicht beteiligt haben.
Auch wer in den kommenden Tagen dem LVB beitritt, erhält das Beschwerdeformular und die Ausfüllanleitung noch zugeschickt.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung