Medienmitteilung: LVB-Delegierte erteilen der Geschäftsleitung einstimmig die Bewilligung zur Durchführung einer Urabstimmung
30% Rentenverlust innert 4 Jahren – inakzeptabel!
Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Pensionskassendekrets drohen den Verwaltungsangestellten, den Polizistinnen und Polizisten sowie den Kantons- und Gemeindelehrkräften im Kanton Baselland zum zweiten Mal innert weniger Jahre erhebliche Renteneinbussen. Am stärksten betroffen sind die in den 1960er Jahren geborenen Angestellten, welche kumulierte Verluste von fast 30% ihrer Altersrente befürchten müssen.
Fass zum Überlaufen gebracht
Nach zwei Jahrzehnten kontinuierlicher Verschlechterungen hinsichtlich ihrer Anstellungs- und Arbeitsbedingungen zeigt sich die organisierte Lehrerschaft zu allem entschlossen, um ihre Altersvorsorge nicht vollends in ein Trümmerfeld verwandelt zu sehen.
Nachdem zuletzt bereits Renteneinbussen von bis zu 18%, eine Lohnkürzung um 1%, das Zusammenstreichen von Treueprämien und Altersentlastungen sowie Pflichtstundenerhöhungen hatten geschluckt werden müssen, scheint die kompromisslose Abbauhaltung der bürgerlichen Parteien in Sachen Pensionskasse das Fass nun zum Überlaufen gebracht zu haben.
Taube Ohren in Liestal
Dass die demografische Entwicklung zu Renteneinbussen führen muss, wurde auch von Arbeitnehmerseite nie bestritten. Dabei gilt es jedoch das Mass nicht zu verlieren und die Lasten möglichst gerecht zu verteilen. Die Arbeitsgemeinschaft der basellandschaftlichen Personalverbände (ABP) hat ihre Forderungen zu einer nachhaltigen und generationengerechten Abfederung der Renteneinbussen mehrfach prominent gestellt und sie wurde als «Variante ABP» auch in die Landratsvorlage zur Änderung des Pensionskassendekrets aufgenommen.
Doch trotz der seit der Veröffentlichung der Landratsvorlage deutlich entspannteren finanziellen Situation des Kantons und auch trotz des hervorragenden Jahresabschlusses der BLPK, durch welche die unmittelbar auszufinanzierende Deckungslücke um 150 bis 200 Mio. CHF geringer ausfällt als erwartet, zeigen sich bisher weder Regierung noch Landrat dazu bereit, auf die ebenso berechtigten wie massvollen Anliegen der ABP im Umfang einer einmaligen Zahlung von 40 Mio. CHF einzugehen. Zum Vergleich: Ein einziger Kilometer der neuen Kantonstrasse in Pratteln kostet den Steuerzahler ebenfalls 40 Mio. CHF.
60:0 pro Urabstimmung über Kampfmassnahmen
An der gestrigen Delegiertenversammlung des Lehrerinnen- und Lehrervereins LVB, mit 3200 Mitgliedern der grösste Personalverband des Kantons, haben die 60 anwesenden Delegierten einstimmig und ohne Enthaltungen der LVB-Geschäftsleitung die Bewilligung zur Durchführung einer Urabstimmung über Kampfmassnahmen unter allen Mitgliedern erteilt, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Landrat kommt bei der Änderung des Pensionskassendekrets den Forderungen der ABP, verglichen mit der vom Regierungsrat bevorzugten «Variante 4» der Landratsvorlage, nicht substanziell entgegen.
- Die laufenden rechtlichen Abklärungen weisen nicht darauf hin, dass ein Streik gegen den Landratsentscheid zum Pensionskassendekret klar unzulässig wäre.
Schulterschluss zwischen LVB und AKK
Bemerkenswert war überdies, dass Ernst Schürch, Präsident der Amtlichen Kantonalkonferenz (AKK), den LVB-Delegierten die Botschaft überbrachte, der gesamte AKK-Vorstand stehe vollumfänglich hinter diesem Vorgehen und werde auch allfällige Kampfmassnahmen mittragen. Damit ist der Schulterschluss zwischen dem Personalverband LVB und der AKK, welche an sich keine gewerkschaftliche Funktion hat, perfekt.
Die anderen Personalverbände
Die anderen drei Personalverbände der ABP (der vpod, der Polizeipersonalverband PVPBL sowie der Verband der Staats- und Gemeindeangestellten VSG) erwarten ebenfalls mit Spannung das schriftliche Gutachten zur Rechtsmässigkeit von Kampfmassnahmen gegen eine Dekretsänderung. Klar ist, dass 30% weniger Rente für die Polizistin, den Schulhausabwart oder die Gerichtsschreiberin genauso wenig hinnehmbar sind wie für die Lehrerinnen und Lehrer.
Aufruf zu Verhandlungen
Die LVB-Spitze und mit ihr die weiteren ABP-Vertretungen werden nun noch intensiver die Verhandlung mit dem Landrat und insbesondere der landrätlichen Personalkommission suchen, und alle Möglichkeit ausschöpfen, um einen allfälligen Arbeitskampf zu verhindern. Sollte sich jedoch an der kompromisslosen Haltung der Landratsmehrheit weiterhin nichts ändern, droht in Baselland die Aufkündigung des Arbeitsfriedens, was für die Reputation des Kantons nicht weniger als einen Totalschaden darstellte. Es liegt in den Händen der politisch Verantwortlichen, es nicht so weit kommen zu lassen.