Newsletter vom 3.9.2014: Stellungnahme zur medialen Berichterstattung der vergangenen Tage

Geschätzte Mitglieder

Verunsichert, besorgt oder irritiert durch die mediale Berichterstattung der letzten Tage haben sich diverse Mitglieder an den LVB gewandt, um sich erklären zu lassen, was ihr Berufsverband über die einzelnenThemen weiss resp. wie er sich dazu positioniert. Deshalb sieht sich die Geschäftsleitung dazu veranlasst, im Rahmen dieses Newsletters eine Stellungnahme abzugeben.

 

1. Zur BKSD-Broschüre „Pädagogische Kooperation“:
Im Herbst 2013 meldeten sich diverse LVB-Mitglieder bei der Geschäftsleitung mit der Nachricht, an ihren Schulen würden ab sofort neue Regelungen betr. der Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts gelten. Es sei ihnen mitgeteilt worden, dies sei ein verbindlicher Auftrag des Kantons. An einigen Schulen hätten Schulleitungen bereits damit begonnen, ihren Lehrpersonen Vorschriften darüber zu machen, wann und wo sie mit wem gemeinsam ihren Unterricht vorbereiten sollten. Grundlage dieser Neuerungen bilde eine BKSD-Broschüre namens Pädagogische Kooperation“.

Die LVB-Geschäftsleitung hatte zu jenem Zeitpunkt die betreffende Broschüre noch nie zu Gesicht bekommen und wandte sich deshalb direkt an die BKSD, um zu erfahren, was es damit auf sich habe. Anlässlich einer Sitzung vom 2. Dezember 2013 stellte Bildungsdirektor Urs Wüthrich-Pelloli dem LVB gegenüber auf Nachfrage hin klar, dass es sich hierbei nicht um eine verbindliche Weisung des Kantons handle, sondern um eine Art best practice“ – Dokumentation für sämtliche Belange der Teamarbeit an Schulen. Die BKSD werde in diesem Kontext eine entsprechende Stellungnahme zu Handen der Schulen abgeben.

Als die versprochene Stellungnahme zwei Monate später und trotz mehrmaligen Nachbohrens seitens des LVB noch immer nicht realisiert worden war, thematisierte der LVB die Angelegenheit im Rahmen eines Artikels im lvb.inform: https://lvb.ch/2022/wp-content/uploads/2022/02/11_Paedagogische_Kooperation_LVB_1314-03.pdf

Darin kommt klar zum Ausdruck, dass der LVB Teamarbeit keinesfalls pauschal ablehnend gegenübersteht. Er zweifelt aber an der Theorie, wonach Teamarbeit seriöser Einzelarbeit a priori überlegen sei und vertritt zudem die Auffassung, dass Qualität und Sinnhaftigkeit von Teamarbeit von sehr vielfältigen Rahmenbedingungen abhängen. Hinzu kommen Fragen bzgl. Infrastruktur oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn verordnete Präsenzzeiten an den Schulen auf einmal massiv erhöht würden.

Die Thematik umfasst aber einen aus Arbeitnehmersicht noch viel wichtigeren Aspekt: Wenn Schulleitungen neu ihren Lehrpersonen vorschreiben dürften, wann, wo und mit wem diese ihren Unterricht vorbereiten, wäre dies eine Uminterpretation der Verordnung zum Berufsauftrag der Lehrpersonen – notabene der einzigen (!) gesetzlichen Grundlage, welche das Arbeitsverhältnis von Lehrerinnen und Lehrern im Kanton Baselland regelt. So eine Uminterpretation jedoch muss zwingend sozialpartnerschaftlich ausgehandelt werden. Insofern machte der LVB genau das, was eine seiner Kernaufgaben als Berufsverband ist: Er verteidigte die geltende gesetzliche Regelung und stellte klar, dass Änderungen daran Verhandlungen voraussetzen.

Anlässlich der LVB-Delegiertenversammlung vom 2. April 2014 war es dann doch noch soweit: Der Bildungsdirektor hielt in Muttenz öffentlich fest, dass die Broschüre Pädagogische Kooperation“ keinen kantonalen Auftrag an die einzelnen Schulen darstelle. Aus Sicht des LVB ist der Sachverhalt damit geklärt, und auch die Spekulationen darüber, ob diese Aussage nur auf Druck des LVB zustande kam oder immer schon die Haltung der BKSD wiederspiegelte, erübrigt sich. Sein Hauptziel, nämlich eine eindeutige Absage an einen kantonal verordneten, flächendeckenden Zwang zu allen denkbaren Formen von Teamarbeit zwecks Unterrichtsvorbereitung, hat der LVB erreicht.

Die vom Komitee Starke Schule Baselland“ am 6. Mai 2014 veröffentlichte Medienmitteilung zur Broschüre Pädagogische Kooperation“ nahm der LVB in den Medien zur Kenntnis. Reaktionen darauf vermochte der LVB nicht wahrzunehmen, bis besagte Medienmitteilung im Schreiben von Bildungsdirektor Urs Wüthrich-Pelloli vom 1. September 2014 an alle Mitarbeitenden der BKSD (inkl. Lehrkräfte) wieder auftauchte und einige LVB-Mitglieder zu den eingangs beschriebenen Anfragen veranlasste.

2. Medial kolportierte personenbezogene Konfliktfälle
Mindestens teilweise miteinander verbunden ist die Thematik der Broschüre Pädagogische Kooperation“ mit Konflikten zwischen Mitgliedern des Komitees Starke Schule Baselland“ und Mitarbeitenden der BKSD. Der LVB hat von diesen Konflikten aus den Medien erfahren und verfügt dazu über keinerlei weiteres Wissen. An öffentlichen Mutmassungen und Spekulationen beteiligt sich der LVB nicht.

Der LVB, das ist bekannt, steht der BKSD – wo immer es ihm angezeigt erscheint – als kritischer Sozialpartner gegenüber, was auch Teil seiner Aufgabe als Interessensvertretung der Lehrerschaft ist. Seine Kritikpunkte formuliert der LVB – nicht selten pointiert – einerseits via lvb.inform und adressiert sie andererseits direkt an die BKSD-Verantwortlichen.

Der LVB hält es nicht für zielführend, personenbezogene Konflikte im medialen Rampenlicht auszutragen. Die LVB-Strategie ist vielmehr stets darauf ausgerichtet, diskret niederschwellige Lösungen anzustreben. Damit ist der LVB in der Vergangenheit oft gut gefahren und wird dies auch weiterhin so handhaben. Wenn sich LVB-Mitglieder mit einem Anliegen an ihren Berufsverband wenden, können sie sich auf diese Vorgehensweise verlassen.

Wir hoffen, mit dieser Stellungnahme zur Klärung der aufgeworfenen Fragen beizutragen.

Freundliche Grüsse

Ihre LVB-Geschäftsleitung

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