Die Modellumschreibungen sind die Grundlage für die Bewertung der einzelnen Funktionen und damit für deren Zuweisung zu einer Lohnklasse. Ausgehend von Stellenbeschreibungen werden die Anforderungen der einzelnen Funktionen in den Modellumschreibungen festgehalten. Hierzu treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Arbeitsgruppe «AG Modellumschreibungen». Die Modellumschreibungen wiederum bilden die Grundlage für die Arbeit der paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen zusammengesetzten Bewertungskommission.
Derzeit werden die Modellumschreibungen «Schulische Heilpädagogik», «Sozialpädagogik» und «Klassenassistenzen» neu geschrieben. Als nächstes werden dann die Modellumschreibungen für die Logopädie und die Schulleitungen überarbeitet werden. Bereits verabschiedet, aber noch nicht in Kraft gesetzt ist die neue Modellumschreibung «Musikschulunterricht».