Geschätzte Mitglieder
Am 28. Oktober 2020 entschied das Kantonsgericht mit 5:0 Stimmen zugunsten der vom LVB unterstützten Mitglieder. Anlass für die Verhandlung waren falsch berechnete Entschädigungen für den Unterricht in Mehrjahrgangsklassen gewesen. Die betroffenen Mitglieder hatten eine Nachzahlung der zu niedrig berechneten Löhne rückwirkend auf fünf Jahre gefordert. Das Kantonsgericht stimmte dieser Forderung nun einstimmig zu.
Der LVB nimmt das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis und freut sich für jene Mitglieder, die mit seiner Unterstützung den Rechtsweg beschritten haben. Gleichzeitig erfüllt es den LVB mit Sorge, welches Bild der Kanton Basel-Landschaft als Arbeitgeber in dieser Causa abgegeben hat.
Lesen Sie mehr über die Hintergründe dieses Falles in der kommenden Ausgabe des lvb.inform, das Anfang Dezember in Ihrem Briefkasten liegen sollte.
Der Fall zeigt geradezu exemplarisch auf, wofür Ihre LVB-Mitgliederbeiträge (auch) verwendet werden: Um Mitgliedern zu ihrem Recht zu verhelfen. Konkret wurden hier über drei Jahre hinweg die folgenden Leistungen mit Ihren Beiträgen finanziert<:/p>
- Gespräche mit betroffenen Mitgliedern und deren Betreuung
- Einlesen in die Reglementarien, Problematik verstehen
- Verfassen von Beschwerdeschriften
- Schriftwechsel und Gespräche mit Behördenvertretungen
- Einbezug weiterer potenziell betroffener Mitglieder
- Zusammenarbeit mit externem Juristen
- Erstellen eines Rechtsgutachtens
In den nächsten Tagen werden wir die LVB-Mitgliederrechnungen für das laufende Schuljahr verschicken. Wir bitten Sie schon jetzt darum, diese fristgerecht zu bezahlen, damit wir auch weiterhin über die nötigen Ressourcen verfügen, uns auf allen Ebenen für die Interessen der Lehrpersonen, unseren Berufsstand und Qualität an den Schulen einzusetzen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung
Roger von Wartburg, Präsident
Isabella Oser, Beratung und Rechtshilfe
Philipp Loretz, Pädagogik und Publikationen
Gabriele Zückert, Aktuarin
Maddalena Pezzulla