Einem als Sportlehrperson tätigen Mitglied, das während des Unterrichts eine schwere Verletzung erlitten hatte, blieb von der Unfallversicherung des Arbeitgebers die Unterstützung versagt. Der LVB beriet das Mitglied und beauftragte ein Anwaltsbüro mit dem Fall. Die Beschwerde des Mitglieds wurde schliesslich vom Kantonsgericht gutgeheissen.