Neu können Lehrpersonen den bezahlten freien Arbeitstag, der ihnen anlässlich ihres 25-jährigen Dienstjubiläums erstmals gewährt wird, auch während der Schulzeit beziehen. Wahlweise kann der Tag weiterhin in die unterrichtsfreie Zeit gelegt und die Stunden im Bereich C des Berufsauftrags in Abzug gebracht werden.