Absage DV
Infolge der unvermindert angespannten epidemiologischen Lage sehen wir uns gezwungen, die für den 24. März 2021 vorgesehene Delegierten- und Mitgliederversammlung abzusagen. Wir hoffen sehr, Sie am 22. September 2021 wieder in normalerem Rahmen zur nächsten DV/MV im Coop Tagungszentrum Muttenz begrüssen zu können.
Lohnabrechnung prüfen!
In den letzten Tagen haben Sie die erste Lohnabrechnung des Jahres per Post erhalten. Der LVB rät Ihnen sehr dazu, diese zu überprüfen. Per 1.1.2021 musste Ihnen nämlich zum letzten Mal der im bisherigen Lohnsystem vorgesehene reguläre Erfahrungsstufenanstieg gewährt werden.
Da beim Jahreswechsel kein Teuerungsausgleich entrichtet wurde, können Sie mithilfe der Lohntabellen 2020 leicht überprüfen, ob der Ihnen zustehende Erfahrungsstufenanstieg auch tatsächlich vorgenommen wurde. Leider kennen wir bereits einen Fall, wo dies fälschlicherweise nicht passiert ist.
Gehen Sie also wie folgt vor:
- Ersehen Sie in Ihrer Januar-Lohnabrechnung Ihren Bruttomonatslohn (in der obersten Zeile der Abrechnungsdaten in der Spalte «Basis» zu finden).
- Suchen Sie in der Lohntabelle 2020 Ihre Lohnklasse sowie Ihre letztjährige Erfahrungsstufe. Im Vergleich zum letzten Jahr muss Ihr Bruttomonatslohn 2021 um eine Erfahrungsstufe gestiegen sein. Der Monatslohn gemäss nächsthöherer Erfahrungsstufe Ihrer letztjährigen Einreihung muss also mit dem Bruttomonatslohn der neuen Lohnabrechnung übereinstimmen.
Hinweis: Dies gilt nicht, wenn Sie zu jenen Angestellten gehören, die gemäss dem bisherigen Lohnsystem per Jahreswechsel 20/21 in derselben Erfahrungsstufe bleiben, was erst ab Erfahrungsstufe 17 möglich ist. Auch diese Information können Sie der Lohntabelle 2020 entnehmen. Ebenfalls kein Erfahrungsstufenanstieg wird Ihnen gewährt, wenn Sie erst seit dem 1.8.2020 angestellt sind.
Informationspflicht Mitarbeitendenbefragung 2020
In den letzten Wochen erreichten den LVB von verschiedenen Schulen Anfragen zur Kommunikation der lokalen Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung 2020. Gemäss Auskunft des AVS gilt eine klare Informationspflicht der Schulleitungen gegenüber den Mitarbeitenden. Konkret muss die Schulleitung dem Kollegium gegenüber für eine transparente Präsentation der Resultate der jeweiligen Schule sowie Informationen zum weiteren Prozess besorgt sein, und zwar bis spätestens 12. Februar 2021.
Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung
Roger von Wartburg, Präsidium, Strategie & Medien
Isabella Oser, Beratung & Rechtshilfe
Philipp Loretz, Vizepräsidium, Pädagogik & Publikationen
Maddalena Pezzulla, Geschäftsführung & Kommunikation
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