Die Zeichen stehen auf Sturm

Pensionskasse, Kündigungsrecht, Lohnentwicklung und Lohntransparenz: Die Eckpfeiler unserer Anstellungsbedingungen stehen unter massivem Druck...

Geschätztes LVB-Mitglied

Hätten Sie, als Sie im Kanton Baselland einen Arbeitsvertrag als Lehrperson unterschrieben haben, es für möglich gehalten, dass es hiesigen Entscheidungsträgern und Interessengruppen einmal egal sein würde, wenn Staatsangestellte dereinst

  • aus reiner Willkür ihrer Vorgesetzten ihre Stelle verlieren können;
  • eine vom Landrat gesteuerte und von den Schulleitungen umzusetzende lohnrelevante Beurteilung erhalten;
  • sich im Alter ihren Wohnsitz nicht mehr leisten können;
  • ohne eigenes Verschulden als Sozialfälle enden können?

Leider ist es keineswegs übertrieben, zu konstatieren, dass wir mittlerweile an diesem Punkt angekommen sind. Regierung, Teile des Landrats und die Liga der Steuerzahler lassen derzeit nichts mehr unversucht, um den Kanton als Arbeitgeber noch unattraktiver, noch intransparenter und noch unzuverlässiger zu machen.

Lesen Sie zunächst, worum es geht, dann aber auch, welche Massnahmen der LVB zusammen mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP organisierten Berufsverbänden dagegen zu unternehmen gedenkt, und schliesslich auch, was Sie selbst dazu beitragen können, um den Verantwortlichen klar zu machen, dass es so nicht weitergehen kann und darf! Und um es vorweg zu nehmen: Wenn Sie unsere Aktionen nicht durch Ihr persönliches Engagement unterstützen, kämpfen wir auf verlorenem Posten!

Pensionskasse zum Ersten: Den in den 1960er Jahren geborenen Staatsangestellten droht die Altersarmut!

In allen lokalen Medien, aber auch im offiziellen Schreiben des Regierungsrats ist im Kontext der bevorstehenden neusten Reform der BLPK stets von der «Beibehaltung des modellmässigen Leistungsziels von 60% des letzten Lohns» die Rede. Dieser Neusprech à la Orwell bedeutet in Wahrheit das genaue Gegenteil: Niemand wird von der BLPK 60% des letzten Lohns als Rente erhalten, mehr als 60% sowieso nicht. Denn dafür müssten folgende Bedingungen allesamt erfüllt sein:

  1. Sämtliche Deckungslücken, welche durch die Lohnanstiege aufgrund des Erfahrungsstufen-Anstiegs oder die Senkungen des technischen Zinssatzes per 1.1.2015 sowie per 1.1.2018 entstanden sind oder noch entstehen werden, müssten vom Arbeitnehmer aus der eigenen Tasche bezahlt worden sein resp. werden.
    Kaum jemand, der seit 10 oder mehr Jahren bei der BLPK versichert ist, ist dort vollständig eingekauft. Die meisten Versicherten weisen Deckungslücken im fünf- oder sechsstelligen Bereich auf, oftmals mehrere Jahreslöhne.
  2. Die Kasse müsste die Guthaben der aktiven Versicherten pro Jahr durchschnittlich mit mindestens 1.5% verzinsen können. Nach der beschlossenen Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.75% mag dies zwar wieder näher in den Bereich des Möglichen rücken, seit der Umstellung auf das Beitragsprimat wurde dieses Ziel allerdings noch kein einziges Mal auch nur annähernd erreicht.
  3. Die BLPK müsste faktisch den gesamten Lohn der Angestellten versichern. Dies ist aber nicht der Fall. Die ersten 24’675 Fr. des Jahreslohns (sog. Koordinationsabzug; bei Teilzeitangestellten sinkt dieser im Verhältnis zum Anstellungsgrad) werden von der BLPK (wie von den meisten anderen Pensionskassen) nicht versichert, da man davon ausgeht, dass hier die AHV einspringt. Die 60% beziehen sich also nur auf den Verdienst, welcher den Koordinationsabzug übersteigt – man nennt diesen Anteil den koordinierten Lohn.

Tatsächlich müssen insbesondere die in den 1960er Jahren geborenen Angestellten damit rechnen, weniger als 50% ihres letzten koordinierten Lohns als Rente zu erhalten. Sollte der Landrat auch noch die minimalen Abfederungen der regierungsrätlichen Vorlage ablehnen und gar nichts in Richtung von Abfederungsmassnahmen unternehmen, werden diese Jahrgänge teilweise nur noch 35% ihres letzten koordinierten Lohns als PK-Rente erhalten. Für ein sorgenfreies Alter reicht das nicht aus!

Besitzer von Wohneigentum werden damit rechnen müssen, dass die Banken einerseits auf gepfändete Pensionskassengelder zugunsten von Wohneigentum mehr Sicherheiten verlangen und andererseits ihre Hypotheken nicht mehr verlängern, sodass sie ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen müssen. Andere werden ihre Mieten nicht mehr bezahlen können. Sollten dereinst die heute rekordtiefen Zinsen wieder ansteigen, wird sich die Situation weiter drastisch verschlimmern, denn einen Teuerungsausgleich auf laufende Renten wird es in Zukunft mit Sicherheit nicht mehr geben.

Pensionskasse zum Zweiten: Die in der Landratsvorlage dargestellte Regierungsvariante zur Abfederung der erneuten Verluste ist ein ungedeckter Check!

Die BLPK hat beschlossen, per 1.1.2018 den technischen Zinssatz von 3.0% auf 1.75% zu senken. Der technische Zinssatz ist derjenige Zins, mit welchem die Rentenkapitalien der bereits pensionierten Versicherten jährlich verzinst werden. Dieser richtet sich nicht nach dem von der Kasse im jeweiligen Jahr erwirtschafteten Gewinn, sondern gilt so lange, bis der Verwaltungsrat der Kasse eine Änderung beschliesst.

Aus der Lebenserwartung und dem technischen Zinssatz lässt sich errechnen, wie viele Prozent des zum Zeitpunkt der Pensionierung angesparten Rentenguthabens jährlich ausbezahlt werden können. Dieser prozentuale Anteil wird Umwandlungssatz genannt. Wird der technische Zinssatz gesenkt, so wird auch der Umwandlungssatz kleiner.

Die Senkung des technischen Zinssatzes hat für die aktiven und für die pensionierten Versicherten sehr unterschiedliche Auswirkungen:

  • Da laufende Renten gesetzlich garantiert sind, werden die noch verbleibenden Rentenkapitalien der Pensionierten so weit aufgestockt, dass sie trotz der geringeren Verzinsung über einen gleichbleibenden Zeitraum hin die Auszahlung einer unveränderten Rente ermöglichen. Die Erhöhung des Kapitals ermöglicht es also, trotz eines geringeren Umwandlungssatzes eine in Franken weiterhin gleichbleibende Rente auszuzahlen. Finanziert wird die dafür nötige Aufstockung vom früheren Arbeitgeber und aus den Zinsen der Rentenkapitalien der aktiven Versicherten, welche eigentlich für deren eigene Rentenguthaben gedacht wären. Im schlimmsten Fall sind sogar Sanierungsmassnahmen (Sonderbeiträge der aktiven Versicherten und des Arbeitgebers oder Leistungskürzungen für die zukünftigen Pensionierten) nötig.
  • Für die aktiven Versicherten gibt es keine Garantien. Daher sinken ihre Renten im gleichen Mass wie der Umwandlungssatz. Dies kann durch höhere Beiträge sowie durch Kapitaleinlagen vonseiten des Arbeitgebers und/oder der Versicherten zumindest teilweise kompensiert werden. Höhere Beiträge allein reichen aber nur für diejenigen aus, die gerade erst im Alter von 25 Jahren eingetreten sind. Alle anderen haben umso höhere Verluste zu gewärtigen, je älter sie sind.

Die Regierung schlägt in der Landratsvorlage vor, den mathematisch korrekten Umwandlungssatz von 5.0% künstlich auf 5.4% zu erhöhen. Um dies zu ermöglichen, müsste der Kanton jährlich 7.6 Millionen Franken an Umlagebeiträgen an die BLPK überweisen.

Diese Lösung wäre nur dann akzeptabel, wenn der Kanton den Angestellten diesen Umlagebeitrag für immer garantieren könnte. Tatsache ist aber, dass der Landrat diese Beiträge, sollte er sie überhaupt sprechen, jederzeit von heute auf morgen wieder streichen könnte. Dabei müsste er nicht einmal eine Volksabstimmung fürchten. Das Ende dieser allfälligen Abfederung ist daher schon heute nur eine Frage der Zeit!

Allen, die nicht in den nächsten 5 bis 10 Jahren in Pension gehen, und somit auch den 1960er-Jahrgängen, die bereits bei der letzten, per 1.1.2015 wirksam gewordenen BLPK-Reform teilweise bis zu fast 20% ihrer zukünftigen Rente verloren haben, droht damit ein weiteres Absinken der Renten um noch einmal bis zu 7%. Statt aber diesen unvermeidlichen Übergang zu einem mathematisch korrekten (weil durch Beiträge finanzierten) Umwandlungssatz zu planen und die monatlichen Pensionskassenbeiträge bereits heute den realen Verhältnissen anzupassen, will die Regierung ihr Personal mit einem ungedeckten Check abspeisen, welchen der Landrat jederzeit platzen lassen kann.

Aufhebung der Erfahrungsstufen: Der sogenannte «Leistungslohn» steht vor der Tür!

In vorauseilendem Kniefall vor den Jüngern des neoliberalen Zeitgeists versucht die Finanz- und Kirchendirektion FKD derzeit, eine Revision des Lohnsystems durchzuboxen, deren einziges Ziel in Wahrheit darin besteht, die Lohnsumme des Kantons jederzeit an die Vorgaben des Landrats anpassen zu können. Mit viel Geschwurbel wird das hehre Ziel beschworen, „qualifizierte und engagierte Mitarbeitende zu halten und marktgerecht zu entlohnen”, nur um kurz darauf festzuhalten, dass es inskünftig von den Vorgaben des Landrats abhängen solle, wie viele Mitarbeitende von ihren Vorgesetzten als qualifiziert und engagiert wahrgenommen werden dürfen.

Um nachzuweisen, dass nur ein System, das die Erfahrungsstufen abschafft und durch stufenlose sogenannte „Lohnbänder” ersetzt, geeignet sei, um die vorgeschobenen Ziele zu erreichen, schreckt die Projektleitung auch nicht davor zurück, Mitberichte schönzufärben und die eigenen Modellbewertungen nachträglich zu frisieren. Die Frage, wie man die Leistung der Mitarbeitenden so bewertet, dass es auch von diesen selbst als fair und transparent wahrgenommen wird, bleibt unbeantwortet. Mit landrätlich verordneten schlechten Bewertungen im MAG wird dies sicher nicht gelingen!

Erst vor wenigen Wochen hatte die FKD noch beteuert, die Lehrpersonen sollten auch im neuen System grundsätzlich dieselbe Lohnentwicklung mittels Erfahrungsstufen haben wie bisher, da eine faire Leistungshonorierung unserer Arbeit als nicht praktikabel gilt. Auch diese Zusicherung ist jedoch bereits wieder obsolet geworden, nachdem nämlich die BKSD ihrerseits im Mitberichtsverfahren befunden hat, ein Lohnsystem, das fast die Hälfte aller Kantonsangestellten (nämlich uns Lehrerinnen und Lehrer) anders behandle, sei doch nicht umsetzbar. Im Regierungsratsbeschluss (RRB) vom 13. Juni 2017 heisst es nun auf einmal: «Grundsätzlich soll das Detailkonzept unter der Annahme ausgearbeitet werden, dass alle Mitarbeitenden, die heute in eine Lohnklasse eingereiht sind, zukünftig in das stufenlose Lohnband-System überführt werden.»

Sollte dieser Plan umgesetzt werden, dann erwarten Sie in wenigen Jahren MAGs, in welchen Ihre Schulleiterin resp. Ihr Schulleiter über Ihre persönliche Lohnentwicklung befinden wird. Um etwas einführen zu wollen, das anderswo schon längst grandios gescheitert ist, ist in Baselland offenbar immer Geld vorhanden.

 

Kündigungsrecht nach OR: Die «Jagd auf faule Eier» kommt vors Volk

Selbst drei Niederlagen im Landrat haben die Liga der Baselbieter Steuerzahler nicht dazu bewegen können, die Initiative, mit welcher sie für die Staatsangestellten ein Kündigungsrecht nach OR verlangen, zurückzuziehen.

Eklatante Führungsmängel und daraus resultierende Konflikte mit höchst einseitiger Machtverteilung beschäftigen Beratung und Rechtshilfe des LVB schon heute in einem erschreckenden Ausmass. Kündigungen, deren fehlende Rechtfertigung der LVB aufgrund der geltenden Gesetzeslage heute auf dem Rechtsweg noch feststellen und juristisch streitig machen kann, wären nach Annahme der Initiative samt und sonders rechtens. Es gäbe keine anfechtbaren Kündigungen mehr!

Landrat Balz Stückelberger rechtfertigte die Initiative damit, dass man beim Staatspersonal die faulen Eier aussortieren müsse und suggeriert dabei, dass es von denen im öffentlichen Sektor einen grösseren Anteil gebe als in der Privatwirtschaft – Anhaltspunkte dafür hat er keine geliefert. Diese in Wahrheit raren faulen Eier werden sich jedoch auch weiterhin unter dem Radar durchmogeln, so wie sie es in der Privatwirtschaft auch tun. Opfer werden all jene sein, die sich getrauen, eine eigene Meinung einzubringen, und dabei das Pech haben, Vorgesetzten unterstellt zu sein, die solches nicht ertragen.

 

Was tut die ABP?

In Sachen Pensionskasse hat die ABP eine eigene Variante entwickelt, die sich von der Variante der Regierung in zwei Punkten unterscheidet:

  1. Beschränkung der Umlagebeiträge zur Finanzierung eines Umwandlungssatzes von 5.4% auf die Jahrgänge 1974 und älter, Erhöhung der Beiträge für die Jahrgänge 1975 und jünger um 3% (vergleichen mit 1.4% in der Variante der Regierung) zwecks Erhalt des modellmässigen Leistungsziels von 60% des letzten Lohns auch für diese Jahrgänge, jedoch bei einem mathematisch korrekten Umwandlungssatz von 5.0%.
  2. Entrichtung einer einmaligen Abfederungseinlage von 40.3 Mio. Fr. zur Begrenzung der kumulierten Rentenverluste der Reform 2015 und der Anpassungen ab 2018 auf maximal 18% (dies entspricht den Verlusten, die der Jahrgang 1966 als am stärksten betroffener Jahrgang schon allein durch die Reform 2015 erlitten hat).

Nachdem sich die Regierung mit wenig überzeugenden Argumenten geweigert hat, auf das Modell der ABP einzugehen und dieses in ihrer Landratsvorlage lediglich als Variante unter „ferner liefen” aufgenommen hat, geht es jetzt darum, Landratsmitglied um Landratsmitglied davon zu überzeugen, dass

  1. ein mathematisch falscher Umwandlungssatz keine dauerhafte Lösung sein kann und schon jetzt festgeschrieben werden muss, wann diese Übergangslösung endet – damit man sich ab heute auf dieses Ende vorbereiten und entsprechend vorsorgen kann, was auf lange Sicht den Kanton übrigens sogar weniger kosten wird;
  2. die kumulierten Pensionskassenverluste der 1960er-Jahrgänge nicht hinnehmbar sind und es gerechtfertigt ist, dafür einen einmaligen Betrag aufzuwenden, der nicht grösser ist als die Kosten für einen Kilometer (!) der neuen Kantonsstrasse zwischen Pratteln und Augst.

Die Vertreter und Vertreterinnen der ABP bemühen sich darum, ihre Variante an den Fraktionssitzungen aller im Landrat vertretenen Parteien vorstellen zu können. Eine Präsentation bei der CVP-Fraktion hat bereits stattgefunden, weitere Parteien werden folgen.

Auch in Sachen Lohnrevision hat sich die Regierung einer Verhandlung, die diesen Namen verdient, verweigert. Indem sie die Inhalte der Rückmeldungen Ihrer Direktionen erst selbst diktierte und dann die immer noch deutlich durchscheinende Kritik an ihren unausgegorenen Plänen in eine „mehrheitliche Zustimmung” umdeutete, hat sie sich quasi selbst dazu ermächtigt, ihre widersprüchlichen Pläne weiterzuverfolgen. Auch hier wird es darum gehen, Landratsmitglied für Landratsmitglied oder allenfalls auch die Bevölkerung von der Absurdität dieses Unterfangens zu überzeugen, und im Übrigen auch einmal einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen zu führen, wie der Kanton der Kirschbäume zu einer Republik der Bananenstauden transformiert wird.

In Bezug auf die Initiative zur Einführung eines Kündigungsrechts nach OR plant die ABP für den bevorstehenden Abstimmungskampf (bitte unbedingt vormerken: Abstimmungstermin ist der 24. September 2017) aktuell eine Plakat-Kampagne. Die Kernbotschaft wird sein: Die Staatsangestellten wollen ihre Arbeit auch in Zukunft fair, unbestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen machen können. Dazu brauchen sie die Sicherheit, auch unbequeme Entscheide fällen zu können, ohne deswegen um ihre Stelle fürchten zu müssen, wenn sich die von solchen Entscheiden Betroffenen bei ihren Vorgesetzten beschweren. Polizisten oder Lehrpersonen sollen mit ihrem Portrait auf dem Plakat für diese Botschaft einstehen.

Und um ganz generell der Politik, aber auch der Bevölkerung die Botschaft zu vermitteln, dass es so nicht mehr weitergehen kann, sind zwei weitere Aktionen geplant: Eine grosse Informations- und Protestkundgebung im Herbst in Liestal (aber nicht vor dem Regierungsgebäude, sondern „unter Dach”) sowie „stiller Protest” im Landrat.

Eine Kundgebung „unter Dach” hat neben der Wetterunabhängigkeit den Vorteil, dass man hierzu auch gezielt Politikerinnen und Politiker einladen kann, wobei deren Voten unter aufmerksamer Beobachtung der Medien stehen. Auf diese Weise ist es vor nunmehr bereits über zehn Jahren beispielsweise gelungen, den damaligen Finanzdirektor Adrian Ballmer von der Einführung eines Leistungslohns abzubringen.

Der stille Protest im Landrat soll darin bestehen, während mehrerer Monate an jedem Sitzungstag des Landrats die Zuschauertribüne zu füllen – mit Staatsangestellten, die als solche erkennbar sind und sich dabei zwar selbstredend an alle Regeln (insb. die Schweigepflicht) halten, jedoch während der Pausen das Gespräch mit den Landratsmitgliedern suchen.

Und hierfür brauchen wir Sie:

  • Stellen auch Sie sich für die Plakatkampagne der ABP zur Verfügung! Das erfordert natürlich etwas Mut, aber es ist absolut matchentscheidend, dass die Kampagne authentisch ist. Dass wir die Plakate von Profis erstellen lassen, versteht sich von selbst. Coiffeur, Maske und Fotograf gehen auf unsere Kosten. Bitte glauben Sie uns: Viele Ihrer Schülerinnen und Schüler werden es toll finden, Sie auf Plakaten wiederzuerkennen!
  • Haben Sie an einem Donnerstag keinen Unterricht? Dann besuchen Sie doch einmal zusammen mit Kolleginnen und Kollegen eine Landratssitzung! Einen Einsatzplan werden wir beizeiten ausarbeiten, und an T-Shirts mit Wiedererkennungseffekt als Staatsangestellte arbeiten wir. Die dort vorhandenen 60 Plätze können wir ohne Sie nicht annähernd füllen!
  • Und selbstverständlich brauchen wir auch Ihre Hilfe, wenn es darum geht, dass unsere Informations- und Protestveranstaltung im Herbst bis auf den letzten Platz gefüllt sein wird.

Die Zeiten, während derer Arbeitgeber wie der Kanton Baselland sich selbstverständlich auch für das Wohlergehen ihrer Angestellten zuständig fühlten, sind vorbei. So wie unsere Gross- und Urgrosseltern für die Schaffung sozialer Sicherheit hatten kämpfen müssen, müssen nun auch wir wieder kämpfen: Für ein Altern in Würde, für den Schutz vor Vorgesetztenwillkür und für eine Politik, die sich wieder daran erinnert, dass es die Staatsangestellten sind, die ein funktionierendes Gemeinwesen überhaupt erst möglich machen. Wenn wir uns jetzt nicht wehren, sind dem zukünftigen sozialen Abstieg keine Grenzen mehr gesetzt!

Und auch wenn wir uns wiederholen müssen: Mit Ihrem Mitgliederbeitrag unterstützen Sie unseren Kampf gegen all die geplanten Verschlechterungen betreffend Renten und Anstellungsbedingungen. Wer im Kanton Baselland angestellt ist, aber keinem Personalverband angehört, trägt nichts dazu bei, diesen Vorgängen entgegenzutreten. Deshalb gilt mehr denn je: Bitte werben Sie Kolleginnen und Kollegen als Neumitglieder an! Nur gemeinsam sind wir schlagkräftig!

Ihre LVB-Geschäftsleitung
Roger von Wartburg
Michael Weiss
Isabella Oser
Philipp Loretz
Gabriele Zückert

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