Freiwillige für eine Lohnklage gesucht

Geschätzte Mitglieder

Die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände ABP, welcher der LVB als mitgliederstärkster Verband angehört, trifft derzeit weitere Vorbereitungen für eine Lohnklage. Es ist für uns alles andere als erwiesen, dass es rechtmässig ist, die Löhne des Personals zu senken, ohne dafür neue Arbeitsverträge auszustellen. Mit Hilfe von Musterprozessen möchten wir diese Frage nun klären. Sollten wir vor Gericht Recht bekommen, müsste das gekürzte Lohnprozent nachgezahlt werden, bis der Kanton alle Verträge durch neue Verträge ersetzt hat, wobei dann auch die Kündigungstermine (für Lehrpersonen jeweils die Semesterwechsel) beachtet werden müssten. Es geht also um ziemlich viel Geld.

Am 30. Oktober haben wir Sie gebeten, sich zu überlegen, ob Sie bereit wären, sich für einen solchen Musterprozess zur Verfügung zu stellen. Wir planen, eine Handvoll solcher Prozesse tatsächlich durchzuführen, wobei nicht auszuschliessen ist, dass diese Verfahren bis zur höchsten Instanz weitergezogen werden müssen. Geplant ist ausserdem, dass wir allen übrigen Mitgliedern (inkl. Angestellte an Gemeindeschulen) im Januar ein Musterformular zur Verfügung stellen, mit dem sie gegen die erstmals reduzierte Lohnauszahlung Einsprache erheben können. Mit diesem Vorgehen dürfte sichergestellt sein, dass im Fall eines Obsiegens vor Gericht die Lohnreduktion für alle Kantonsangestellten und auch für die von den Gemeinden angestellten Primar- und Musikschullehrpersonen zurückgestellt werden müsste.

Heute nun bitten wir Sie definitiv, sich bis spätestens 30. November 2015 bei uns zu melden, falls Sie bereit sind, an einem solchen Musterprozess teilzunehmen. Die Bedingungen sind wie folgt:

  • In Frage kommen nur Lehrpersonen an kantonalen Schulen (Sek I und Sek II) mit einem unbefristeten Vertrag.
  • Der LVB kommt für die Kosten des Verfahrens vollumfänglich auf.
  • Der LVB wählt in Absprache mit der ABP den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin aus.
  • Nach erfolgter definitiver Zusage liegt die Entscheidung über einen allfälligen Weiterzug des Verfahrens an eine nächsthöhere Instanz bei den Berufsverbänden.
  • Ihre persönliche Anwesenheit bei den Gerichtsverhandlungen ist nicht erforderlich.
  • Soweit wie unsere Rechtsvertretung Auskünfte zu Ihrer Person und Ihrer Anstellung benötigt, stellen Sie diese zur Verfügung.

Die genannten Punkte werden wir in jedem Fall in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten. Sollten sich sehr viele Freiwillige melden, behalten wir uns vor, eine Auswahl treffen.

Der Schulrat, welcher Sie angestellt hat, wird in einem solchen Prozess nicht involviert sein – weder als Angeklagter noch in einer anderen Rolle, weshalb wir überzeugt sind, dass den Klägern in einem solchen Musterprozess keine Nachteile entstehen.

Wir hoffen, mit diesem von allen Verbänden der ABP getragenen Vorgehen in Ihrem Interesse zu handeln und würden uns sehr freuen, wenn Sie sich für einen Musterprozess gegen die völlig übereilt beschlossene und nicht verursachergerechte Sparübung zur Verfügung stellen würden. Sie können in diesem Fall mit einem E-Mail an info@lvb.ch direkt an uns wenden.

 

Nachtrag, verschickt an die Primar- und Musikschullehrkräfte

Unser soeben verschickter Newsletter hat mehrfach die Frage aufgeworfen, warum wir für unsere Musterklagen nur Lehrpersonen von kantonalen Schulen suchen.

Ein Grund dafür ist, dass noch nicht klar ist, wie viele Gemeinden die Lohnsenkungen des Kantons überhaupt mitmachen. Es kann daher sein, dass es in einzelnen Gemeinden gar nichts zu klagen gibt.

Ein anderer Grund ist, dass die Gemeinden die Lohnsenkung nur dann vornehmen können, wenn die vom Kanton vorgenommene Absenkung der Zahlen in der Lohntabelle um 1% nach unten überhaupt rechtmässig ist. Müsste der Kanton diese Lohntabelle zurücknehmen, würde das auch auf die Gemeinden zurückwirken.

Der dritte Grund ist, dass wir unsere Kräfte auf einen Arbeitgeber bündeln müssen, welcher in diesem Moment nur der Kanton sein kann. Klagen gegen einzelne Gemeinden machen erst Sinn, wenn in einem Prozess gegen den Kanton festgestellt wurde, dass die Art und Weise, in welcher diese Lohnreduktion durchgeführt wurde, unrechtmässig war. Hingegen haben wir die Mittel nicht, um ohne das Präjudiz eines entsprechenden Urteils gegen den Kanton Musterprozesse in den Gemeinden durchzuführen.

Worin wir Sie ebenso wie die Lehrpersonen an den kantonalen Schulen unterstützen werden, ist, Einsprache gegen eine allfällige Lohnsenkung zu erheben. Ein entsprechendes Formular werden Sie rechtzeitig erhalten.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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