Die Basellandschaftliche Pensionskasse BLPK ist eine gemeinsame Institution von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Beide Partner sind gleichberechtigt. Der Verwaltungsrat setzt sich paritätisch aus Vertretungen beider Seiten zusammen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass wichtige Entscheide, wie aktuell derjenige über die Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes, beiden Anspruchsgruppen gleichzeitig mitgeteilt werden.
Zu Recht haben sich daher etliche der über 24’000 bei der BLPK versicherten Arbeitnehmenden gefragt, warum sie die besagte Nachricht, welche für sie einschneidende Konsequenzen nach sich zieht und ohne Abfederungsmassnahmen zu einem Rentenverlust im zweistelligen Prozentbereich führen würde, aus den Medien erfahren müssen. Nicht nur die Versicherten, sondern ebenso die Arbeitnehmervertretungen in den ebenfalls paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommissionen wie auch die Personalverbände waren nicht im Voraus orientiert worden. Dass der Kanton in seiner Rolle als Arbeitgeber bereits einen Tag nach der Medienmitteilung der BLPK seinerseits eine Medienkonferenz einberufen konnte, lässt darauf schliessen, dass die BLPK hinsichtlich Information ungleiche Spiesse geschaffen hatte. Dies ist ein Affront gegenüber allen Versicherten und in keiner Weise akzeptabel.
Die aus LVB, VPOD, VSG und PVPBL zusammengesetzte Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände ABP hat daher umgehend in einer Medienmitteilung das Vorgehen der BLPK mit deutlichen Worten kritisiert.
Der Finanz- und Kirchendirektion und insbesondere ihrem Vorsteher, Regierungsrat Anton Lauber, muss jedoch zugutegehalten werden, dass sie an der Medienkonferenz vom 6. Januar 2017 durchwegs objektiv und ohne eine allfällige Vorwegnahme zukünftiger sozialpartnerschaftlicher Verhandlungsergebnisse kommuniziert haben. Angesichts der vorausgegangenen einseitigen Kommunikation hatte dies von der ABP nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden können.