Landratsentscheid über Pensionskasse kommt voraussichtlich erst am 31. Mai – Daten Stiller Protest angepasst

Der ursprünglich kommunizierte Fahrplan, am 22. März im Landrat über die Änderung des Pensionskassendekrets abzustimmen, gilt nicht mehr. Das Geschäft wird gemäss aktuellem Stand erst am 31. Mai in den Landrat kommen.

Der Stille Protest im Landrat geht trotzdem weiter, jedoch macht es keinen Sinn, das gesamte Pulver bereits am 22. März zu verschiessen. Wir müssen dann geballte Präsenz zeigen, wenn die Änderung des Pensionskassendekrets tatsächlich im Landrat traktandiert ist.

Für die vielen Mitglieder, die sich für den 22. März angemeldet haben, heisst das, dass wir uns natürlich auch an diesem Tag weiterhin über Ihre Anwesenheit freuen würden, aber auch Verständnis dafür hätten, wenn Sie diesen Termin auslassen und uns dann zur Seite stehen, wenn es wirklich ernst wird. Eine deutliche Präsenz wäre sicher auch an der Sitzung vom 26. April wünschenswert, denn die Personalkommission (die natürlich auch aus Landratsmitgliedern besteht) wird am Montag darauf ihrerseits die Pensionskassenvorlage in zweiter Lesung beraten, bevor sie in den Landrat kommen kann. Umgekehrt werden wir an den Landratssitzungen vom 19. April und vom 17. Mai keinen Stillen Protest organisieren. Die weiteren Daten für den Stillen Protest sind somit der 8. März, der 22. März, der 26. April und der 31. Mai. Für die Teilnahme anmelden können Sie sich weiterhin über diesen Link. Dort finden Sie auch die genauen Anfangs- und Schlusszeiten der Sitzungen.

Der ausserordentlich gute Jahresabschluss der BLPK im Jahr 2017 hat zur Folge, dass die Senkung des technischen Zinssatzes für den Kanton rund 200 Mio. Franken weniger teuer wird als ursprünglich angenommen. Berücksichtigt man weiter, dass auch die Kantonsrechnung 2017 statt mit dem budgetierten Defizit von 18.9 Mio. Fr. mit einem Überschuss von 10 bis 20 Mio. Fr. abschliessen dürfte (Genaueres wird man Ende April wissen), so wäre es ein Affront sondergleichen, würde es nun vonseiten des Landrats nicht auch ein entsprechendes Entgegenkommen geben. Wir dürfen uns das schlicht nicht gefallen lassen.

Genau darum bereiten wir uns auch auf den Fall vor, dass der Landrat nicht einlenkt: An der Delegierten- und Mitgliederversammlung am 21. März werden wir unsere Delegierten darüber abstimmen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen wir eine Urabstimmung durchführen. Sollten die Delegierten dem grundsätzlich zustimmen, wird es an Ihnen des LVB sein, zu entscheiden, ob Sie bereit sind, für die Sicherung Ihrer Altersvorsorge auch mit dem zeitweiligen Verweigern Ihrer Arbeitsleistung kämpfen zu wollen.

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