Landratsvorlage zu den Anpassungen bei der Pensionskasse und Reaktion der ABP

Die Regierung hat am 8. Juni 2017 ihre Landratsvorlage zu den Anpassungen bei der Pensionskasse vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP hat darauf mit der folgenden Medienmitteilung reagiert:

 

Verhandlungen sehen anders aus

Liestal, 8.6.2017

Die Regierung hat heute die Landratsvorlage zur Senkung des Technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes vorgestellt. Vorausgegangen ist etwas, was gemäss dem Willen des Gesetzgebers eigentlich eine „sozialpartnerschaftliche Verhandlung” hätte sein sollen.

Von einer Verhandlung kann jedoch keine Rede sein. Die Regierung hat der ABP ihren Lösungsvorschlag präsentiert, den Gegenvorschlag der ABP zur Kenntnis genommen und ist dann ohne jegliche Änderung bei ihrem Vorschlag geblieben. Dass damit für die Generation der heute 50-Jährigen das Leistungsziel ihrer Renten nicht mehr bei 60% des letzten Lohns liegt, sondern maximal noch bei 47%, je nach Entwicklung aber auch nur bei 35%, hat sie bestenfalls mit einem Achselzucken quittiert. Es stellt sich die Frage, ob die Regierung den nicht ganz so hemdsärmeligen, sondern sorgfältig ausgearbeiteten und austarierten Vorschlag der ABP überhaupt soweit studiert respektive verstanden hat, dass ihr bewusst geworden wäre, wie einseitig sie mit ihrer „Lösung” die Zeche für die jahrzehntelangen Versäumnisse bei den Pensionskassen jetzt einer einzigen Generation – nämlich derjenigen der zwischen 1960 und 1970 Geborenen – aufbürden will. Es ist aus Sicht der ABP völlig unverständlich und inakzeptabel, dieser Generation, die schon bei der letzten Reform am meisten verloren hat, erneut auch jeden noch so bescheidenen Besitzstands- resp. Abfederungsbeitrag verweigern zu wollen.

Die Wahl eines Umwandlungssatzes von 5.4% statt 5.0% hilft zwar, die Kosten für die Begrenzung der weiteren Rentenverluste auf 7% statt 14% zu reduzieren. Mathematisch ist dieser Umwandlungssatz jedoch falsch und kann nur durch jährliche einseitige Umlagezahlungen überhaupt aufrechterhalten werden. Es handelt sich hier somit um ein Versprechen, das jederzeit wieder gebrochen werden kann. Die ist eine denkbar ungünstige Voraussetzung, um für junge Stellensuchende als attraktiver Arbeitgeber dazustehen. Langfristig führt daher kein Weg daran vorbei, auf einen mathematisch korrekten Umwandlungssatz umzuschwenken. Sollte der Landrat tatsächlich dieser Scheinlösung zustimmen, dürfte er sich nicht wundern, wenn fähige junge Menschen sich zukünftig vermehrt für einen anderen Arbeitgeber entscheiden sollten. Die ABP wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Landrat davon abzubringen, diese Vorlage so zu übernehmen, um den Kanton Baselland als Arbeitgeber nicht vollends ins Abseits zu stellen.

 

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