Lohnrunde 2024: Fakten und Rolle von LVB/ABP vor den Entscheiden

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Der LVB bildet gemeinsam mit dem PVPBL (Polizei), dem vpod (öffentlicher Dienst) und dem VSG (Staats- und Gemeindepersonal) die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP). Die ABP ist der anerkannte Sozialpartner des Baselbieter Regierungsrats. In diesem Newsletter werden die Forderungen der ABP zur Lohnrunde 2024 erläutert und die dazugehörige Argumentation aufgezeigt.

Gemäss dem Baselbieter 24-Monate-Modell zur Errechnung der Teuerung ist für die Lohnrunde 2024 eine Teuerung von 2.45 % ausgewiesen. Darüber haben sich die Finanzdirektion und die ABP grundsätzlich verständigt.

Die ABP fordert jedoch einen weiterreichenden Teuerungsausgleich, um den erneut massiven Anstieg der Krankenkassenprämien, die im herkömmlichen Teuerungs-Berechnungsmodell nicht erfasst werden, ebenfalls zu berücksichtigen. Die ABP hält an ihrer vor einem Jahr (nicht gewährten) Forderung von zusätzlich 0.8 % fest und veranschlagt für das neue Jahr noch einmal 0.8 %.

In der Schweiz gilt das KVG-Obligatorium. Entsprechend führen die durchschnittlich um 8 % steigenden Krankenkassenprämien in Baselland zu einem zusätzlichen Kaufkraftverlust. Der Teuerungsausgleich ist genau dazu da, um Kaufkraftverluste auszugleichen.

Nebst dem Teuerungsausgleich fordert die ABP zusätzliche eine Reallohnerhöhung von 1 %. Vor einem Jahr gewährte der Landrat 0.5 % Reallohnerhöhung – die erste für das Baselbieter Staatspersonal seit 2001! Dies war ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch es besteht noch erheblicher Nachholbedarf.

Am 6. November konnte eine ABP-Delegation der landrätlichen Personalkommission ihre Argumentation darlegen. Parallel dazu fanden Gespräche mit verschiedenen Landratsmitgliedern statt.

Der Regierungsrat hat dem Landrat die Gewährung des berechneten Teuerungsausgleichs von 2.45 % beantragt. Einen darüber hinaus reichenden Teuerungsausgleich lehnt der Regierungsrat ab. Über den Teuerungsausgleich befindet der Landrat kommende Woche.

Hinsichtlich Reallohnerhöhung folgt die SP der 1 %-Forderung der ABP und hat einen entsprechenden Budgetantrag gestellt. Seitens GLP gibt es einen zweiten Budgetantrag im Umfang von 0.5 % Reallohnerhöhung. Der Landrat entscheidet darüber Mitte Dezember.

Über die Entscheide werden wir Sie in gewohnter Manier per Newsletter informieren.

Freundliche Grüsse

Ihre LVB-Geschäftsleitung

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