Lohnsenkung um 1%: Newsletter an alle LVB-Mitglieder mit privatem Arbeitgeber

Geschätzte Mitglieder

Mit diesem Newsletter wenden wir uns an diejenigen unter Ihnen, die nicht direkt vom Kanton oder einer Gemeinde angestellt sind, sondern einen privaten Arbeitgeber haben, der im Auftrag des Kantons oder einer Gemeinde Aufgaben im Bildungsbereich übernimmt. Ebenfalls nicht ansprechen müssen wir allerdings die Lehrpersonen der KV-Schulen, da wir bereits wissen, dass an diesen Schulen eine korrekte Vorgehensweise hinsichtlich des im Folgenden skizzierten Problems gewählt wurde.

Wie wir bereits mehrfach kommuniziert haben, ist die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände ABP der Ansicht, dass die ab Januar 2016 in Kraft tretende Senkung der Löhne um 1% nicht rechtmässig ist, da keine neuen Verträge ausgestellt worden sind. Eine Klärung der Frage soll nun mit der Führung von acht Musterklagen herbeigeführt werden. Zudem sind alle Staats- und Gemeindeangestellten aufgerufen, Beschwerde gegen die Lohnreduktion einzulegen. In unserem Newsletter vom 18. Dezember haben wir ein entsprechendes Musterformular samt Ausfüllanleitung verschickt.

Einige unserer Mitglieder, insbesondere die Lehrkräfte der KV-Schulen, aber auch z.B. manche Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, sind jedoch von privaten Arbeitgebern angestellt, die im Auftrag des Kantons oder einer Gemeinde an den Schulen tätig sind. Zwar gelten auch in diesen Fällen die kantonalen Lohnansätze, dennoch handelt es sich aber um privatrechtliche Anstellungsverträge.

In diesen Fällen ist rechtlich noch viel eindeutiger, dass eine Lohnkürzung ohne Vertragsänderung und Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist nicht zulässig sind. Die KV-Schulen haben darauf reagiert, und setzen die vom Kanton beschlossene Lohnreduktion erst auf Beginn des Schuljahrs 2016/17 hin um. Die KV-Lehrerinnen und -Lehrer erhalten dann neue Verträge.

Nachdem wir nun erste Meldungen darüber erhalten haben, dass andere private Arbeitgeber die Lohnreduktion trotz ziemlich eindeutiger Rechtslage bereits ab Januar 2016 umsetzen wollen, rufen wir nun alle davon möglicherweise betroffenen Mitglieder auf, die Situation mit ihrem Arbeitgeber abzuklären und sich gegebenenfalls so schnell wie möglich bei uns zu melden. In diesen Fällen würden wir direkt mit den entsprechenden Arbeitgebern Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls die Betroffenen auch bei einer Klage unterstützen.

Mit freundlichen Grüssen
Michael Weiss
i.A. LVB-Geschäftsleitung

 

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