Medienmitteilung der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP vom 11. August 2017

anlässlich der gleichentags durchgeführten Medienkonferenz.

Die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände empfiehlt die Initiative der «Liga der Baselbieter Steuerzahler» mit dem irreführenden Titel „Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat” klar zur Ablehnung. Die Initiative ist so, wie es die Initianten darstellen, gar nicht umsetzbar. Sie hätte zudem eine verheerende Signalwirkung und entfremdet Bevölkerung und Staatspersonal in unnötiger Weise. Im Weiteren hebelt sie das Gleichbehandlungsgebot aus und gefährdet die Erfüllung der Staatsaufgaben. Somit bringt die Initiative keinen Mehrwert, sondern schafft zusätzliche Probleme, z.B. indem sie die Rechtssicherheit beseitigt, die gerade für Staatsangestellte in der Erfüllung ihrer Aufgaben im Dienste des Kantons entscheidend ist.

Kein Mehrwert
Die formulierte Gesetzesinitiative Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat”, bringt, wie auch im Abstimmungsbüchlein ausgeführt, keinen Mehrwert: Sie vereinfacht die Kündigung von Staatsangestellten nicht, sondern beseitigt im Gegenteil die Rechtssicherheit. Die in der Bundesverfassung festgeschriebenen Grundsätze öffentlich-rechtlichen Handelns, welche auch für das Kündigungsverfahren von Staatsangestellten zwingend gelten, können nicht durch das Obligationenrecht übersteuert werden. Während das heutige Personalgesetz jedoch klar festlegt, unter welchen Bedingungen Kündigungen rechtens sind, müsste nach Annahme der Initiative jede Kündigung juristisch auf ihre Rechtsgültigkeit überprüft werden.

Kündigungen auch heute schon möglich und üblich
2016 wurde fast 250 Staatsangestellten von Seiten des Kantons her gekündigt. Staatsangestellte sind also auch heute mitnichten faktisch unkündbar”, wie es uns gewisse Landräte weismachen wollen.  Die Liste der möglichen Kündigungsgründe ist schon heute sehr umfassend:

  • längerfristige oder andauernde Arbeitsunfähigkeit
  • Wegfall der Arbeitsstelle
  • Ablehnung einer gleichwertigen anderen Arbeitsstelle
  • Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung aus organisatorischen Gründen
  • andauernde oder wiederholte Mängel in Leistung oder Verhalten
  • Verletzung wichtiger vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen
  • Begehen einer Straftat, die mit der Aufgabenerfüllung nach Treu und Glauben nicht erfüllbar ist

Ab 1.1.2018 wird diese Liste jedoch nicht mehr abschliessend sein. Jeder in Schwere und Gehalt vergleichbare Sachverhalt wird dann als Kündigungsgrund gelten.

Selbst rechtswidrige Kündigungen führen in der Regel nicht zu einer Wiederanstellung, sondern zu einer Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen.

Warum ein fehlender Kündigungsschutz für Staatsangestellte schädlich wäre 
Staatsangestellte müssen nach bestem Wissen und Gewissen dafür sorgen, dass bei der Umsetzung des geltenden Rechts alle gleich behandelt und Rechtsumgehungen verhindert werden. Sie treffen Entscheide, die im Einzelfall unangenehm sein können, und zwar auch für Bürger, die mit ihren Steuern die Löhne der Staatsangestellten zahlen. Der Service Public, der von den Staatsangestellten erbracht wird, ist nicht dasselbe wie die Dienstleistungen, die man bei privaten Unternehmen einkaufen kann. Weil Gesetze, Dekrete, Verordnungen und andere staatliche Reglemente aber für alle gleich gelten sollen, müssen diejenigen, die sie durchzusetzen haben, vor Druckversuchen geschützt werden. Weder mit Geld noch mit Einfluss soll man sich beim Staat eine bevorzugte Behandlung herausholen können. Dem Schutz vor willkürlichen Kündigungen von Staatsangestellten kommt darum eine besondere Bedeutung zu. Das ist der Grund, warum wir die Initiative mit dem Slogan Nein zu willkürlichen Kündigungen!” bekämpfen.

Verhöhnung des Staatspersonals
Wenn die Initianten im Abstimmungsbüchlein behaupten, ein verschärftes Kündigungsrecht sei ein Vertrauensbeweis für die Staatsangestellten, kann man das nur als Hohn bezeichnen. Es ist schwer vorstellbar, dass auch nur ein einziger Staatsangestellter in dieser Initiative einen Vertrauensbeweis für das Staatspersonal erkennen kann.

Es geht um das Bild der Staatsangestellten in der Öffentlichkeit
In Wahrheit geht es bei der Initiative um ein Plebiszit über das Bild der Staatsangestellten in der Öffentlichkeit. Werden diese mehrheitlich als gewissenhafte Angestellte im Dienst der Bevölkerung wahrgenommen, die tagtäglich auch in Kauf nehmen müssen, sich unbeliebt zu machen? Oder sieht die Bevölkerung in den Staatsangestellten mehrheitlich faule, abgesicherte Sesselkleber, die viel kosten, aber kaum einen Gegenwert erbringen?
Bei einer Annahme der Initiative droht dem Staatspersonal Rechtsunsicherheit, Willkür und weiteres «Beamtenbashing», was wiederum die Attraktivität der Arbeit als Kantonsangestellte, notabene mit meist tieferen Löhnen als in der Privatwirtschaft, schmälern wird. Der Kanton läuft somit zudem Gefahr, gute PolizistInnen, LehrerInnen, SachbearbeiterInnen, usw. zu verlieren. Das, und nicht ein vereinfachtes Kündigungsrecht, droht dem Kanton bei einer Annahme der Initiative tatsächlich.

Medienmitteilung als PDF

Berichterstattung Basellandschaftliche Zeitung

 

Share:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn