Medienmitteilung zum neuen Sparpaket der Regierung

Geschätzte Mitglieder

Im Zusammenhang mit den von der Regierung angekündigten Sparmassnahmen hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände ABP, der der LVB als grösstes Mitglied ebenfalls angehört, erstmals mit einer deutlichen Botschaft an die Medien gerichtet: Wir werden uns einmischen!

Als Reaktion auf die tiefrote Staatsrechnung (-120.6 Mio.) will die Baselbieter Regierung in den kommenden Jahren 96 Millionen Franken einsparen. Noch kennen die Personalverbände des Kantonspersonals die Details des Spar- und Abbauprogramms nicht, einige klare Rahmenbedingungen sind für sie jedoch heute schon unabdingbar.

Am 12. Juni 2015 ist das erste Sozialpartnergespräch mit dem Baselbieter Finanzdirektor terminiert, bei dem die in der Arbeitsgemeinschaft der Basellandschaftlichen Personalverbände (ABP) zusammengeschlossenen Gewerkschaften und Personalverbände Auskunft über die bereits feststehenden Inhalte des anstehenden Spar- und Abbauprogramms erwarten. Doch bereits im Hinblick auf dieses Gespräch stehen für die ABP vier klare Rahmenbedingungen fest:

 1. Das Kantonspersonal ist nicht verantwortlich für die prekäre Finanzlage

Nach zwei Spar- und Abbauprogrammen (GAP 2004 – 2007 und EP 12/15) sowie sechs Jahren ohne Teuerungsausgleich (notabene auch in Jahren mit ausgewiesener Teuerung) sind sowohl der Personalbestand als auch der Personalaufwand deutlich gesunken (minus 30 Vollstellen bzw. minus 5 Mio. Franken). Insgesamt haben die Kantonsangestellten in dieser Zeit auf rund 170 Mio. Franken Lohn verzichten müssen und damit einen erheblichen Sparbeitrag geleistet.

 2. Lineare Kürzungen sind strikte abzulehnen

Lineare Kürzungen zeugen von finanzpolitischer Ratlosigkeit und werden den spezifischen Bedürfnissen des Kantons nicht gerecht. Aus Sicht der ABP braucht es eine politische Bedarfsanalyse und daraus folgend gezielte Einsparungen in denjenigen Bereichen, in denen diese personal- und sozialverträglich abgefedert werden können.

3. Kein Personalabbau ohne Leistungsabbau

Beim Personal ist die Zitrone ausgepresst. Aus diesem Grund lehnt die ABP jeglichen Personalabbau ab, der nicht durch einen entsprechenden Leistungsabbau kompensiert wird. Die Politik (Landrat und Regierungsrat) muss den Mut haben, entbehrliche Leistungen zu bezeichnen, die Folgen eines Leistungsabbaus durchzurechnen und die Verantwortung für den damit verbundenen Abbau des Service public zu übernehmen.

 4. Eine Jahresrechnung besteht aus Ausgaben und Einnahmen

Dass die Ausgabenseite in finanziell prekären Zeiten besonders genau unter die Lupe genommen wird, ist selbstverständlich. Zu einer seriösen Analyse der Gesamtsituation gehört aber auch eine nüchterne Evaluation der Einnahmenpolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte.

Die Beachtung und Einhaltung dieser Rahmenbedingungen sind für die ABP zwingend. Andernfalls werden die Personalverbände das Abbauprogramm mit allen Mitteln bekämpfen.

Im Anhang finden Sie diese Medienmitteilung noch als PDF-Dokument. Wir bitten insbesondere unsere Delegierten und Kontaktpersonen, diese Version auszudrucken und am Anschlagbrett des LVB in Ihrem Lehrerzimmer auszuhängen.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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