Mitgliederbeiträge, Lohnklage und Weiteres

Geschätzte Mitglieder

Folgende Themen sind derzeit unter anderem beim LVB aktuell:

Spannendes Haupttraktandum an der Delegierten- und Mitgliederversammlung vom 14. September

Haupttraktandum an der ersten Delegiertenversammlung des Schuljahrs 2016/17 war die Frage, welche Veränderungen die Einführung geleiteter Schulen mit sich gebracht hat, welche Verbesserungen und neue Probleme geleitete Schulen hervorgebracht haben und wie diese Probleme angegangen werden könnten.

In ihrem erfrischenden Referat zeigte Erziehungswissenschaftlerin Dr. Christina Rothen von der Universität Zürich zunächst auf, warum sich fast alle Kantone in der Gründungszeit der Volksschule explizit gegen von «Experten» geleitete Schulen ausgesprochen hatten und erläuterte sodann, wie die Ideen des New Public Management zu einem Umdenken – weg von demokratischen, hin zu hierarchischen Schulstrukturen – geführt haben. Sie beleuchtete den Wandel aus der gesellschaftlichen, schulinternen und professionalitätstheoretischen Perspektive, wobei sie unter anderem feststellte, dass die Hierarchisierung der Schule eine Deprofessionalisierung der Lehrpersonen bewirkte, indem deren professionelle Selbständigkeit durch die Unterstellung unter eine vorgesetzte Schulleitung eingeschränkt wurde. Sie bemerkte auch, dass die Einführung der geleiteten Schulen auf sehr leisen Sohlen daherkam, obwohl sie tatsächlich eine der teuersten Schulreformen aller Zeiten darstellt. Die Folgen werden erst jetzt langsam sichtbar. Zudem stellte sie die These auf, dass die Qualität einer Schulleitung enorme Auswirkungen auf die Arbeit der Lehrkräfte habe.

In der darauffolgenden Podiumsdiskussion diskutierten die Schulleitungsmitglieder Monika Feller (Primarschule) und Beat Lüthy (Sek I) sowie die LVB-Geschäftsleitungsmitglieder Roger von Wartburg (Sek I) und Gabriele Zückert (Kindergarten) unter der Leitung von Patrick Künzle (Radio SRF) weitere Aspekte der Thematik, insbesondere die Anforderungen an die Persönlichkeit von Schulleitungen, der Einfluss von Vorgesetzen auf die Arbeit und Einstellung der Lehrpersonen sowie Sinn und Unsinn von Checks. Ein ausführlicherer Bericht folgt mit dem Protokoll.

Senkung der Mitgliederbeiträge um 10 Fr. im Schuljahr 2016/17
Auf Vorschlag von LVB-Geschäftsführer Michael Weiss haben die Delegierten einstimmig, bei einer Enthaltung, eine Reduktion der Mitgliederbeiträge um 10 Fr. beschlossen. Der «Sonderbeitrag Ausfinanzierung BLPK» von 30 Fr. (resp. 20 Fr. für Mitglieder mit Kleinpensen) fällt weg, jedoch wird ein Kampfkassenbeitrag von 20 Fr. (resp. 10 Fr. für Mitglieder mit Kleinpensen) erhoben, welcher der Finanzierung des bevorstehenden Abstimmungskampfs dienen soll. Möglich gemacht hat den Verzicht auf den Sonderbeitrag zur Ausfinanzierung der BLPK-Forderungen an den LVB der Umstand, dass der LVB im vergangenen Jahr seine Mitgliederzahl um über 100 Mitglieder erhöhen konnte. Für alle LVB-Mitglieder sinkt damit der Beitrag um 10 Fr.

Reduzierte Mitgliederbeiträge auch für Mitglieder in Ausbildung mit grossem Pensum

Alle Lehrpersonen, die sich noch in Ausbildung befinden, konnten bislang beitragsfrei im LVB Mitglied sein. Wer während seiner Ausbildung jedoch bereits ein Pensum von über 50 % unterrichtet, muss ab dem aktuellen Schuljahr ebenfalls einen Beitrag zahlen. Dieser berechnet sich auf der Basis eines Kleinpensums (aktuell 110 Fr.), dazu kommen ein allfälliger Vereinssektionsbeitrag (ebenfalls auf Kleinpensenbasis) sowie aktuell der oben erwähnte Sonderbeitrag für die Kampfkasse (10 Fr.). Der LCH-Beitrag entfällt gemäss Absprache mit unserem Dachverband. Die LVB-Delegierten haben dieser Neuregelung einstimmig zugestimmt.

Neue Austrittsdaten

Austritte aus dem LVB per Ende Schuljahr können neu bis zum 31.7. schriftlich der Geschäftsstelle gemeldet werden, Austritte per Ende Herbstsemester bis zum 31.1. Die bisherigen Daten (15.6. resp. 15.12.) waren nicht kundenfreundlich und liessen sich auch nicht konsequent durchsetzen. Diese ebenfalls vom Geschäftsführer vorgeschlagene Änderung wurde von den Delegierten einstimmig beschlossen. Mit derselben Abstimmung wurde die Mitgliedschaftsperiode vom 1.8. bis zum 31.7. (bisher 1.7. bis 30.6.) verschoben, um Übereinstimmung mit dem Schuljahr zu erzielen.

Auflösung des VIBG

Die LVB-Vereinssektion VIBG (Verein der Instrumentallehrkräfte der basellandschaftlichen Gymnasien) hat sich aufgelöst und tritt in globo dem GBL (Verein der basellandschaftlichen Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer) bei. Die Delegierten votierten einstimmig dafür, die Auflösung in den LVB-Statuten nachzuvollziehen.

Resolution: Die Höchstzahlen bei den Klassengrössen sind konsequent einzuhalten!

Im berufspolitischen Teil der Delegierten- und Mitgliederversammlung, in dem alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt waren, wurde einstimmig die folgende Resolution verabschiedet:

Resolution: Die Höchstzahlen bei den Klassengrössen sind konsequent einzuhalten!

In der Volksabstimmung vom 25. November 2012 wurden für die Volksschule die heute gültigen Richt- und Höchstzahlen festgelegt. Dabei dienen die Richtzahlen der Klassenbildung, während die Höchstzahlen nur als Übergangslösung und in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen, z.B. aufgrund des Zuzugs einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des Semesters.

Dass in mindestens 8 Fällen die Höchstzahlen bereits zu Schuljahresbeginn überschritten wurden, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und entspricht auch nicht dem, was 2012 in den Abstimmungsunterlagen zu lesen war. Die Vermutung liegt nahe, dass sich einige Schulleitungen auf Druck vonseiten der Bildungsdirektion resp. des AVS bereits bei der Klassenbildung im März nicht an den Richtzahlen, sondern an den Höchstzahlen orientiert haben. 

Der LVB fordert Bildungsdirektion und AVS auf, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden und entsprechend geplant wird. Überschreitungen der Höchstzahlen müssen die absolute Ausnahme bleiben und dürfen nicht aus Spargründen vor Schuljahresbeginn systematisch in Kauf genommen werden.

Termin Verhandlung Lohnklage steht fest

Gegen 1400 Staatsangestellte – davon rund 1200 LVB-Mitglieder – haben im Februar Beschwerde gegen die Reduktion der Löhne um 1% ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und das Ausstellen neuer Verträge eingereicht.

Kanton und Gemeinden haben sich mit den Arbeitnehmervertretungen darauf geeinigt, insgesamt fünf dieser Beschwerden als Musterbeschwerden zu behandeln und das Urteil in diesen fünf Musterfällen auch für die übrigen Beschwerden zu akzeptieren. Die fünf Musterbeschwerden werden von einem Primarlehrer, einer Sekundarlehrerin sowie drei weiteren Angestellten anderer Berufsgruppen von Kanton oder Gemeinden bestritten.

Am 26. Oktober 2016 kommen die fünf Musterbeschwerden nun vor dem Kantonsgericht zur Verhandlung. Sollten die Arbeitnehmerverbände siegreich sein, müssten die Löhne bis zum nächsten regulären Kündigungstermin – für Lehrpersonen wäre dies erst der 31. Juli 2017 – nachgezahlt werden. Beide Seiten haben allerdings die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

LVB-Initiativen: Wie es weitergeht

Für beide Initiativen haben wir über 70 Komiteemitglieder gewinnen können. Die in Baselland wohnhaften Komiteemitglieder bilden nun offiziell die Initiativkomitees, während die ausserkantonalen in sogenannten Unterstützungskomitees zusammengefasst werden. Wir werden nun die Initiativen zur (formalen) Vorprüfung bei der Landeskanzlei einreichen. Sobald diese Vorprüfung überstanden ist, werden wir mit dem Unterschriftensammeln beginnen. Weiterhin gilt die Devise: Mindestens drei Unterschriften pro Mitglied sind ebenso nötig wie machbar. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen!

Mit freundlichen Grüssen
Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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