Projektarbeit im letzten Schuljahr der Sek I: So nicht! / Die Bewertungskommission muss unbedingt erhalten bleiben! / LVB-Initiativen bei der Landeskanzlei zur Vorprüfung angemeldet

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Geschätzte Mitglieder

Folgende Themen sind beim LVB gerade besonders aktuell:

Projektarbeit im letzten Schuljahr der Sek I: So nicht!

Immer mehr besorgte Lehrpersonen, aber auch Schulleitungsmitglieder wenden sich in Sachen Projektarbeit für das Abschlusszertifikat der Sek I an den LVB. Allmählich dämmert vielen Betroffenen, dass hier einmal mehr ein höchst umfangreicher Mehraufwand auf sie zukommt, dessen Ressourcierung und Durchführbarkeit nicht gewährleistet sind.

Im Rahmen des erfolgten Pilotversuches wurde verifiziert, wie aufwändig die Betreuung der Projektarbeiten tatsächlich ist. Immerhin wurden dort die beteiligten Lehrkräfte mit je zwei Jahreslektionen angemessen entlastet. Bei der bevorstehenden flächendeckenden Einführung jedoch sollen keine Zusatzressourcen mehr zur Verfügung stehen, die über die der Projektarbeit zugedachten Unterrichtsgefässe hinausgehen, nämlich eine Blockwoche sowie eine Doppellektion während eines Semesters, welche zudem vom regulären Deutschunterricht abgezwackt werden soll.

Pro Schulklasse stehen somit 78 Lektionen (Blockwoche: 40 Lektionen gemäss Deputat; zusätzlich 19 Doppellektionen während eines Semesters) zur Verfügung, das sind weniger als 4 Lektionen pro Schülerin oder Schüler. Verglichen mit einer Maturaarbeit ist die vorgesehene Entschädigung für die Betreuung einer Projektarbeit rund viermal geringer!

Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche Betreuungsaufwand pro Sekundarschülerin oder Sekundarschüler deutlich höher ist als bei einem Gymnasiasten oder einer Gymnasiastin, darf doch von letzteren eine dem Alter entsprechend grössere Selbständigkeit vorausgesetzt werden. Ungeklärt bleiben im Weiteren die Fragen, ob die Betreuung der Projektarbeiten als alleinige Aufgabe den Deutschlehrpersonen zugedacht ist und wie der Lehrplan im Fach Deutsch erfüllt werden soll, wenn im letzten Schuljahr 20 Prozent aller Deutschlektionen zweckentfremdet werden.

Die Projektarbeit im letzten Jahr der obligatorischen Schulzeit ist bedauerlicherweise nur eines von mehreren Beispielen dafür, wie in den vergangenen 10 Jahren im Kanton Baselland allerlei Schulprojekte munter angerissen wurden, ohne gleichzeitig die Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen oder auf berechtigte Einwände einzugehen. Bereits im lvb.inform 2010/11-04, also vor nicht weniger als 5½ Jahren (!), schrieb der LVB im Kontext des Artikels «Ein gemeinsames Abschlusszertifikat für den Bildungsraum Nordwestschweiz» das Folgende über diese «Maturaarbeit light» für die Sek I:

«Ganz allgemein scheint hier ein Vorhaben höchst umfangreichen Ausmasses angestossen zu werden, dessen Umsetzbarkeit und Aussagekraft zumindest fragwürdig erscheinen. Folgende Punkte bedürfen klärender Antworten: 

    • Wie steht es um die Ressourcierung insgesamt und wie werden diese Zeitressourcen auf die betreuenden Lehrpersonen verteilt?
    • Wie ist mit Schülerinnen und Schülern umzugehen, die mit einer derartigen Aufgabe schlicht überfordert sind?
    • Wie weit reichen die Betreuungsaufgaben der Lehrpersonen?
    • Wie soll verhindert werden, dass am Ende die Lehrpersonen für die Qualität der Projektarbeit verantwortlich gemacht und Schulleitungen mit einem Mehraufwand durch eingehende Beschwerden belastet werden?
    • Wie werden die Bewertungsregeln (Niveaudifferenzierung, Plagiatsproblematik) erfasst?
    • Welche Handlungsoptionen bieten sich Lehrpersonen bei disziplinarischen Problemen wie Nichteinhalten von terminlichen Vereinbarungen oder offenkundiger Verweigerung der Zusammenarbeit?
    • Welches Gewicht wird der Bewertung der Projektarbeit im Kontext des gesamten Abschlusszerti?kats zugemessen?

[…] 
Dem Teilzerti?kat «Projektarbeit» steht der LVB mit Skepsis gegenüber. Lassen sich für die […] skizzierten Problemfelder keine klaren und praktikablen Regeln ?nden, ist nicht ersichtlich, wie dieser Bereich in zufriedenstellender Manier durchgeführt werden soll.»

Mehr als ein halbes Jahrzehnt ist mittlerweile ins Land gezogen, die drängenden und berechtigten Fragen des LVB wurden seither mitnichten geklärt. Losgelöst davon sind aber die Verpflichtungen der meisten Sek I-Lehrpersonen in Sachen Teamarbeit, Schulentwicklung und verordneter Weiterbildungen massiv angewachsen – bei gleichzeitiger Erhöhung der Pflichtstundenzahl. Und nun soll also noch so ganz nebenbei eine Projektarbeit hinzukommen, deren «Ressourcierung» schon auf den ersten Blick unmöglich ausreichen kann?

Zu befürchten ist im Weiteren auch in diesem Zusammenhang, dass die Teilautonomie die wundersamsten Blüten hervorbringen und die Projektarbeit je nach Schule vollkommen unterschiedlich gehandhabt werden wird – obwohl sie doch ursprünglich der Harmonisierung des Nordwestschweizer Bildungsraums hätte dienen sollen.

Der LVB fordert daher, darauf zu verzichten, die Projektarbeit bereits gemeinsam mit der Übergangsstundentafel einzuführen, und stattdessen die Projektarbeit zumindest bis zur definitiven Implementierung des Lehrplans Volksschule Baselland Sek I zu sistieren. In der dadurch gewonnenen Zeit müssen dann endlich die Fragen, die der LVB bereits 2011 aufgeworfen hat, befriedigend geklärt werden.

Zu einer Projektarbeit, die nur mit einer hohen Zahl unbezahlter Überstunden seriös betreut werden kann, darf schon der Kanton Baselland, der sich gemäss eigener Darstellung als fairer Arbeitgeber versteht, nicht Ja sagen – und erst recht nicht kann eine entsprechende Zustimmung vom LVB als Interessenvertretung der Lehrpersonen erwartet werden.

Die Bewertungskommission muss unbedingt erhalten bleiben!

Aufgabe der aus je vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen zusammengesetzten Bewertungskommission ist es, für alle Funktionen im Staatspersonal des Kantons Baselland inkl. Gemeindelehrkräfte nach einheitlichen Kriterien Lohnklassen festzulegen. Grundlage dafür sind Modellumschreibungen, welche von den einzelnen Direktionen in ebenfalls paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppen auf der Grundlage existierender Stellenausschreibungen erarbeitet werden.

Für den LVB hat Michael Weiss den Sitz in der Bewertungskommission inne, Roger von Wartburg ist in dieser Funktion sein Stellvertreter.

Die Bewertungskommission lädt, wenn sie eine Funktion neu bewertet, Berufsleute aus dem jeweiligen Beruf ein und gibt ihnen Gelegenheit, ihre Tätigkeit vorzustellen. So kann sie sich zusätzlich zu den ihr vorliegenden Modellumschreibungen und Stellenausschreibungen ein umfassendes Bild von den Anforderungen machen, die ein bestimmtes Berufsbild mit sich bringt.

Auf der Basis eines für alle Funktionen anwendbaren Katalogs teilt sie der Funktion in 16 teilweise unterschiedlich gewichteten Bereichen Punktwerte zu. Dies führt mitunter zu schwierigen und spannenden Fragestellungen, beispielsweise, ob das Unterrichten einer Klasse als Führungsaufgabe angesehen werden kann. Die so ermittelte gewichtete Punktesumme führt dann zu einer Lohnklassenzuweisung, welche die Bewertungskommission der Regierung als Antrag vorlegt. In aller Regel folgt die Regierung bei der Festsetzung den Anträgen der Bewertungskommission.

In den vergangenen Jahren kam es in der Leitung der Bewertungskommission zu zwei Wechseln, und die Wiederaufnahme der Arbeit unter der neuen Führung gestaltete sich nicht ganz flüssig. Die Kommission kam daher für einige Zeit mit ihrer Arbeit nicht so schnell voran, wie man es von ihr gewohnt war.

Die Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände ABP, bestehend aus dem Personalverband Polizei Basel-Landschaft PVPBL, dem Verband Staats- und Gemeindepersonal Basel-Landschaft VSG, dem Verband des Personals öffentlicher Dienste Region Basel VPOD und dem LVB, hat an ihrem Treffen mit der Spitze der Finanz- und Kirchendirektion FKD am 9. September 2016 daher noch einmal ausdrücklich betont, dass eine einwandfrei funktionierende Bewertungskommission für sie von höchstem Stellenwert ist. Notwendig ist in diesem Zusammenhang auch der reibungslose Informationsfluss von allen Direktionen zur Bewertungskommission, der in letzter Zeit auch nicht immer gewährleistet war.

Inzwischen hat sich die Bewertungskommission in ihrer neuen Zusammensetzung jedoch gefunden und sollte in der Lage sein, ihre Arbeit in der gewohnten Qualität und Leistung zu erbringen.

Die Bewertungskommission ist kein Wunschkonzert, sondern eine sozialpartnerschaftliche Verhandlung, und daher haben ihre Zuweisungsentscheide auch innerhalb einzelner Gruppen der Lehrerschaft schon zu Enttäuschungen geführt. Sie ist und bleibt aber die effizienteste, fairste und auch kostengünstigste Methode zur Festlegung der Löhne.


LVB-Initiativen bei der Landeskanzlei zur Vorprüfung angemeldet

Am 20. September 2016 hat die LVB-Geschäftsleitung die beiden LVB-Initiativen zur formalen Vorprüfung bei der Landeskanzlei eingereicht. Aufgrund der Rückmeldung der Landeskanzlei haben wir noch geringfügige redaktionelle Änderungen angebracht:

  • Die Titel beider Initiativen wurden auf je eine Zeile gekürzt
  • Die Definition des 2/3-Mehrs in Initiative 2 wurde dahingehend präzisiert, als dieses neu als 2/3-Mehr der anwesenden Mitglieder des Landrats definiert ist.

Die aktuellen Initiativtexte finden Sie auf www.pro-bildung-bl.ch oder auch auf https://lvb.ch/2022/.
Sobald die definitive Rückmeldung der Landeskanzlei vorliegt und die Initiativen im Amtsblatt publiziert wurden, können wir mit der Unterschriftensammlung loslegen; gegenwärtig koordinieren wir die öffentlichen Standaktionen. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und werden zu gegebenem Zeitpunkt wieder auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüssen
Roger von Wartburg
Michael Weiss
i.A. der LVB-Geschäftsleitung

 

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