Newsletter vom 24.10.2014: Warnung: Lohnkürzung durch Ihre Gemeinde droht!

Liebe Gemeindelehrkräfte

Ihnen droht Ungemach: Gemäss der geplanten Gemeindestrukturreform sollen die Gemeinden in Zukunft die Kompetenz erhalten, die Löhne ihrer Lehrkräfte in erheblichem Masse selbst zu bestimmen. Diesem Ansinnen wird sich der LVB mit aller Vehemenz entgegenstellen. Bitte bedenken Sie aber: Wenn in einer Gemeinde derartige Pläne schon relativ weit gediehen sind, ist es sehr schwierig, das Ganze noch aufhalten zu können. Bildlich gesprochen: Wer erst mit dem Aufbau einer Feuerwehr beginnt, wenn es brennt, wird den Schaden nicht mehr verhindern können. Umso wichtiger ist es daher die solidarische Organisation der Kollegien innerhalb des LVB.

Auch die jüngste Vergangenheit hat einmal mehr eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine enge Bindung zwischen Lehrpersonen und ihrem Berufsverband ist. Dass es dem Birsfeldener Gemeinderat Ende 2013 nämlich nicht gelungen ist, für seine Gemeindeangestellten (und damit auch für die Lehrkräfte der Primarschule, des Kindergartens und der Musikschule) eine schlechtere Pensionskassenregelung als jene des Kantons zu beschliessen, war zu grossen Teilen dem Umstand zu verdanken, dass die sich dagegen wehrenden Lehrkräfte über Monate hinweg intensiv vom LVB beraten und unterstützt wurden.

Dem LVB ist es daher ein zentrales Anliegen, seine Präsenz an den einzelnen Schulen in Zukunft ausbauen zu können, um den Informationsfluss zwischen Verbandsführung und Lehrkräften zu optimieren. Aufgrund der politischen Tagesaktualität ist es ausserdem wichtig, auch kurzfristig Informationen flächendeckend an die Kollegien weitergeben zu können.

Aus diesem Grund möchten wir gerne in möglichst jedem Baselbieter Schulhaus eine LVB-Vertrauensperson haben, welche primär die Aufgabe übernimmt, ein LVB-Anschlagbrett im Lehrerzimmer zu betreuen. Das bedeutet konkret, dass diese Vertrauensperson von der LVB-Geschäftsleitung im Bedarfsfall Informationsmaterial übermittelt bekommt, welches sie jeweils prompt im Lehrerzimmer aufhängt.

Dass der LVB als offizieller Sozialpartner des Regierungsrates das Recht hat, in den Lehrerzimmern auf diese Weise präsent zu sein, ist übrigens sowohl seitens der Bildungsdirektion als auch des Basellandschaftlichen Schulleiter-Verbands VSL-BL bestätigt worden.

Wir bitten Sie deshalb, dieses für die Interessensvertretung der Lehrkräfte zentrale Thema in ihrem Kollegium zu besprechen und dem LVB via info@lvb.ch eine LVB-Vertrauensperson an Ihrer Schule zu melden.

Freundliche Grüsse

Ihre LVB-Geschäftsleitung

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