Vergangenen Dienstag, 20. Juni, erschien in der «Basler Zeitung» ein Artikel von Thomas Dähler („Personalverbände wehren sich”). Einmal mehr wird dort die These vertreten, es sei ungerecht, wenn öffentliche Pensionskassen mit Einsatz von Steuergeldern finanziert würden, weil die Steuerzahler dann zu ihren eigenen Prämien noch diejenigen der Staatsangestellten zahlen müssten. (Fast) alle Bürgerinnen und Bürger sind jedoch Steuerzahler, und sie alle zahlen die Pensionskassenleistungen der Detailhändler über die Produktpreise, diejenigen der Pharmaindustrie über die Krankenkassenprämien und Medikamentenpreise, diejenigen der Banken über Gebühren und Konditionen, diejenigen der Versicherungen über die Prämien usw.
Falsch ist auch die von Herrn Dähler getroffene Aussage, wonach die meisten privaten Pensionskassen ein Beitragsverhältnis von 50%:50% kennen würden. Vielmehr ist insbesondere bei grösseren Unternehmen häufig ein Verhältnis von 67%:33% anzutreffen, der Arbeitgeber zahlt also zwei Drittel statt nur die Hälfte der Prämien. Im Vergleich mit den öffentlichen Pensionskassen der umliegenden Kantone BS, AG und SO ist das Beitragsverhältnis der BLPK übrigens schon jetzt dasjenige mit dem geringsten Arbeitgeberanteil.
Wir haben Herrn Dähler darauf aufmerksam gemacht und ihn auch mit Studien und Zahlen verschiedener Pensionskassen beliefert. Herr Dähler hat dies zur Kenntnis genommen und uns zugesichert, die für ihn neuen Erkenntnisse bei zukünftigen Berichterstattungen zu berücksichtigen. Zudem haben wir auch einen Leserbrief verfasst, der am 21. Juni in der BaZ abgedruckt wurde.