Geschätzte Mitglieder
Die BaZ hat heute (12.8.) in einem Artikel über unsere Initiativen berichtet. Darin heisst es, wir würden Korrekturen an den Initiativen vornehmen. Dies ist insofern unpräzise, als die Aussage in der Vergangenheitsform stehen müsste. Die Korrekturen, von denen die Rede ist, haben wir nämlich schon im Mai vorgenommen. Mehr dazu weiter unten.
Weiter wird festgehalten, dass wir die Initiativen noch nicht zur juristischen Vorprüfung angemeldet haben. Das ist richtig, allerdings muss man wissen, was bei dieser Vorprüfung tatsächlich geprüft wird. Die juristische Vorprüfung wird nämlich tendenziell überschätzt.
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte prüft die Landeskanzlei bei der Anmeldung einer Initiative lediglich, ob der Titel einer Initiative irreführend ist und ob der Unterschriftenbogen die formellen Voraussetzungen erfüllt. Eine Prüfung auf Rechtsgültigkeit ist nicht vorgesehen.
Initianten können sich beim Abfassen des Initiativtextes allerdings von der Landeskanzlei beraten lassen. Dieses Angebot haben wir bereits im April wahrgenommen und die Landeskanzlei um eine Einschätzung der Initiativtexte gebeten. Aufgrund der Rückmeldung haben wir an der 2. Initiative formale Änderungen vorgenommen und die umformulierte Fassung den LVB-Delegierten noch einmal vorgelegt. Details dazu finden Sie im Begleitschreiben an die Delegierten. Diese haben die vorgenommenen Änderungen mit rund 90% Ja-Stimmen gutgeheissen.
Wir können nun nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass unsere Initiativen rechtsgültig sind. Dass die definitive Prüfung erst nach Einrichten der Unterschriften erfolgt, ist ohnehin so. Die Vorprüfung hat jedoch für die Rechtsgültigkeit keinerlei Bedeutung.
Alle weiteren relevanten Informationen zu den LVB-Bildungsinitiativen können Sie der nächsten Ausgabe des lvb.inform entnehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Weiss
i.A. LVB-Geschäftsleitung