Umgang mit Entlastung für die verordnete Fremdsprachenweiterbildung auf Sek I

An die Lehrerinnen und Lehrer, die an der Sekundarstufe I unterrichten  

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

An der Delegierten- und Mitgliederversammlung vom 24. September 2014 hat der LVB in Form einer grundsätzlich zu verstehenden Resolution bezahlte Freistellungen für vom Arbeitgeber verordnete, nicht lohnwirksame Weiterbildungen gefordert.

Wenige Wochen danach mussten wir feststellen, dass hinsichtlich der als obligatorisch deklarierten umfangreichen Fremdsprachenweiterbildungen auf der Sek I Fakten geschaffen worden waren, ohne auch nur ansatzweise (!) Entlastungen für die betroffenen Lehrkräfte einzuplanen. Der LVB erhöhte daraufhin den Druck auf die BKSD und verlangte im Dezember ultimativ Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wie wird die BKSD sicherstellen, dass diese verordneten Fortbildungen im Berufsauftrag Platz finden?
  • Wie sollen Entlastungen realisiert werden?
  • Wie werden die Schulleitungen instruiert werden, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle betroffenen Lehrpersonen gewahrt wird?

Die Reaktion der BKSD erfolgte am 16. Dezember 2014 in Form einer Medienmitteilung: Die BKSD hatte beschlossen, rund 2.6 Mio. Fr. zugunsten von Freistellungen im Rahmen verordneter Weiterbildungen betr. Fremdsprachen und MINT zu investieren, was umgerechnet 429 Jahreslektionen an Entlastungen entspricht. Über diesen Erfolg des LVB informierten wir Sie in einem Newsletter am 17. Dezember 2014.

In besagtem Newsletter wiesen wir allerdings bereits darauf hin, dass damit die Thematik noch keinesfalls abschliessend geklärt sei, da es nun an den teilautonom geführten Sekundarschulen liege, die Verteilung der ihnen zugeteilten Gelder im Rahmen ihrer Schulprogramme zu definieren. Der LVB rief deshalb die Kollegien dazu auf, diesen Prozess aufmerksam und aktiv mitzugestalten.

Mittlerweile sind noch einmal zweieinhalb Monate ins Land gezogen und an den einzelnen Sekundarschulen laufen unterdessen die Planungen für die Fremdsprachenweiterbildungen. Aufgrund der Rückmeldungen verschiedener Mitglieder scheint sich zu bestätigen, was zu erwarten resp. zu befürchten war: Die Kommunikation und der geplante Umgang mit den zu vereinbarenden Entlastungen sind von Schule zu Schule hochgradig unterschiedlich.

Während an der einen Schule die umfangreiche Fremdsprachenweiterbildung konsequent mit einer Jahreslektion aus dem nicht knapp bemessenen HarmoS-Pool pro betroffene Lehrperson ressourciert wird, zahlt die andere Schule lediglich die Stellvertretung für diejenigen Lektionen, die andernfalls aufgrund der Weiterbildung ausfallen würden. Wer zufälligerweise während der unterrichtsfreien Zeit diese Weiterbildung besuchen muss, wird angehalten, sie über die EAF-Zeit abzurechnen. Das ist dann eben nicht die Idee von Teilautonomie, die dem LVB vorschwebt.

Sollten Sie zu den von der obligatorischen Passepartout-Weiterbildung betroffenen Lehrkräften zählen, legen wir Ihnen die folgenden Punkte ans Herz:

  1. Besprechen Sie die Situation mit den anderen Fremdsprachenlehrkräften an Ihrer Schule. Eine gemeinsame Haltung stärkt Ihre Position.
  2. Stellen Sie im Gespräch mit Ihrer Schulleitung sicher, dass der Berufsauftrag eingehalten wird. Sollte das Zeitbudget durch die verordnete Weiterbildung überschritten werden, muss Entlastung in anderen Bereichen gefunden werden.
  3. Der Kanton Baselland rühmt sich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Pochen Sie auf Kursdaten, die es erlauben, Beruf und Familie weiterhin unter einen Hut zu bekommen. Es darf nicht angehen, dass durch verordnete Weiterbildungen erhebliche Kosten für Kinderbetreuung erwachsen.

Ein aus Sicht des LVB taugliches Konzept wurde uns von einer Sekundarschule bereits zugetragen:

  1. Die Schulleitung legt fest, wer im Schuljahr 2016/17 eine 7. Klasse in den Fremdsprachen unterrichtet und daher die Weiterbildung bereits vorher absolviert haben muss.
  2. Der Stundenplanverantwortliche wird angewiesen, dass die betroffenen Lehrpersonen an den Kursdaten keinen Unterricht haben.
  3. Der betroffenen Lehrperson wird eine Jahreslektion gutgeschrieben.
  4. Der darüber hinausgehende Aufwand wird mit dem Berufsauftrag verrechnet.

Und schliesslich noch dies: Verschiedene Rückmeldungen aus der Primarstufe legen nahe, dass sich die Passepartout-Weiterbildung hinsichtlich ihres Umfangs problemlos um 30 bis 50% kürzen liesse. Der LVB hat die Verantwortlichen im Februar auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und ein nochmaliges Überdenken gefordert. Ferner pocht der LVB auf eine zeitnahe, umfassende Evaluation der Wirksamkeit des bestehenden Fremdsprachenkonzeptes (vgl. den Artikel «Hält Frühfranzösisch, was es verspricht?» im aktuellen lvb.inform). Die Verhandlungen mit der BKSD und weiteren Akteuren über diese Forderung sind im Gange.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre LVB-Geschäftsleitung

 

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