Umsetzung der KLP-Entlastung Primarstufe als Zankapfel

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Geschätzte Mitglieder

Auf das Schuljahr 2023/24 hin wird auch im Kanton Basel-Landschaft auf der Primarstufe endlich eine Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen (KLP) eingeführt. Dies beschloss der Landrat im Dezember 2022.

Da sich aber schon vor einigen Monaten zeigte, dass die konkrete Umsetzung dieser KLP-Entlastung für erheblichen Klärungsbedarf sorgte, baten wir Ende März unsere Mitglieder der Primarstufe, uns ihre diesbezüglichen Fragen und Anliegen zu melden. Anschliessend kategorisierten wir diese und forderten das Amt für Volksschulen (AVS) dazu auf, für entsprechende Klärung zu sorgen. In der Zwischenzeit ist ein FAQ dazu entstanden, welches die Primarlehrpersonen von ihren Schulleitungen erhalten haben sollten.

Die Umsetzung der KLP-Entlastung präsentiert sich – ob vermeidbar oder nicht – komplexer, als der LVB sich dies wünschen würde. Zwecks Unterstützung der Primarschulleitungen organisierte das AVS im März und April drei Online-Sprechstunden, an denen LVB-Präsident Philipp Loretz als Gastzuhörer teilnehmen durfte. Die Fragen und Einschätzungen der Schulleitungsmitglieder verdeutlichten den eingangs erwähnten Klärungsbedarf. Vor allem aber zeigte sich, dass die geplante Entlastung der Klassenleitung an den verschiedenen Schulstandorten hochgradig divergiert, u.a. aus diesen Gründen:

Der Kanton will den Schulleitungen zwei unterschiedliche Berechnungsvarianten zur Verfügung stellen. Um die beiden Berechnungsgrundlagen zu verstehen, bedarf es einiger Denkarbeit. Die vielen diesbezüglichen Eingaben der Schulleitungen (und unserer Mitglieder) zeugen davon. Ferner hat sich gezeigt, dass nicht allen Schulleitungsmitgliedern bzw. Lehrpersonen klar ist, dass die Standortbestimmungsgespräche im Berufsauftrag gemäss aktueller Verordnung bereits separat erfasst werden und daher explizit nicht Teil der KLP-Entlastung sind.

Zwei Berechnungsvarianten, divergierende Wissensstände und ungleiche Führungsverständnisse führen daher zu nicht weniger als 13 (!) Umsetzungsvarianten resp. -kombinationen :

Variante A oder Variante B Kanton

  • + separates Erfassen der Standortgespräche im Bereich CDE
  • + Erfassen zusätzlicher KLP-Aufwände, welche die Pauschale von 68 h übersteigen
  • + Erledigen von neuen, ohne Not geschaffenen Aufgaben/Ämtern im Bereich CDE
    ► 12 Kombinationsmöglichkeiten

Variante flächendeckend verordnete Vertrauensarbeitszeit wider geltendes Recht
► 1 weitere Kombinationsmöglichkeit

Unter Berücksichtigung der ebenfalls uneinheitlichen Handhabung hinsichtlich einer allfälligen Aufteilung der KLP-Funktion auf zwei Co-KLPs (offenbar soll laut gewissen Schulleitungen ausschliesslich eine 50/50-Aufteilung möglich sein, wogegen andere Schulleitungen auch andere Aufteilungsoptionen zulassen) ergeben sich bereits sage und schreibe 25 Kombinatonsmöglichkeiten! Diese ausufernde Variabilität ist aus Sicht des LVB weder im Sinne der betroffenen Lehrpersonen noch der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger im Landrat.

Zugunsten von Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Effizienz, des Gebotes der Gleichbehandlung und der Vermeidung von Rückfragen und Unstimmigkeiten vertritt der LVB die dezidierte Auffassung, dass es eine einheitliche Umsetzung braucht. Deshalb hat Philipp Loretz am 18. April dem zuständigen kantonalen Personalamt gegenüber vorgeschlagen, das aktuelle Berechnungsformular zum Berufsauftrag Primarschule als Übergangslösung (per Schuljahr 2024/25 wird dann der revidierte Berufsauftrag als Ganzes in Kraft gesetzt) wie folgt anzupassen:

  1. unter der Zeile «Anstellungsgrad (bezahlte Lektionen)» die Zeile «Anstellungsgrad Klassenlehrperson» einfügen (analog zum Berechnungsformular Sek I)

  2. im Bereich «Vereinbarung» den Begriff «Standortgespräche» explizit aufführen

Damit wären die beiden wichtigsten Eckwerte verbindlich fixiert. Rechenspiele (Variante A vs. B) würden sich erübrigen und es wäre sichergestellt, dass die Standortbestimmungsgespräche an allen Schulstandorten separat erfasst würden (und eben nicht als Teil der KLP-Entlastung ). Der LVB ist überzeugt, dass eine rasche Implementierung dieser zwei Elemente massgeblich zu einer fairen und korrekten Umsetzung der KLP-Entlastung beitragen würde.

Überdies setzt der LVB angesichts des (Klassen-)Lehrpersonenmangels darauf, dass umsichtige Führungskräfte im Geiste der Fürsorgepflicht ihren Klassenlehrpersonen zusätzliche Ressourcen aus dem Bereich CDE zur Verfügung stellen, damit sie ihre verantwortungsvollen und zeitintensiven KLP-Aufgaben ohne qualitative Abstriche beim Kerngeschäft Unterricht wahrnehmen können.

Wir hoffen sehr, dass die vom LVB skizzierte Lösung bald beschlossen wird. Wir halten Sie in jedem Fall auf dem Laufenden!

Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung

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