Nachdem es der Landrat bereits zweimal abgelehnt hatte, im Zusammenhang mit der Teilrevision des Personalrechts das Kündigungsrecht für Staatsangestellte an das OR anzupassen, hat der Landrat heute auch die Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» der Liga der Baselbieter Steuerzahler zur Ablehnung empfohlen, welche dieselbe Forderung enthält. Erneut war das Abstimmungsergebnis hauchdünn, bei 42 zu 42 Stimmen gab wiederum der Stichentscheid des Landratspräsidenten Philipp Schoch den Ausschlag.
In einer Medienmitteilung hat sich die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände erfreut über diese Ablehnung gezeigt und darin noch einmal erläutert, warum eine Annahme der Initiative nicht im Interesse des Kantons sein kann.
Die Ablehnungsempfehlung des Landrats bedeutet natürlich nicht, dass die Bevölkerung nicht trotzdem über die Initiative wird abstimmen können. Für den bevorstehenden Abstimmungskampf ist dieser Landratsentscheid aber dennoch ein Vorteil.