Geschätzte Mitglieder
Teuerungsausgleich von 0.5%
Letzten Donnerstag beschloss der Landrat einstimmig (!), dem Staatspersonal den Teuerungsausgleich von 0.5% zu gewähren. Bereits im vergangenen Dezember war ein Teuerungsausgleich von 1.4% beschlossen worden. Nach zuvor vielen Jahren mit grossem, aber erfolglosem Einsatz für eine ausgeglichene Teuerung sind wir hier also wieder auf einem guten Weg.
Dies ändert aber nichts daran, dass der LVB seine Forderung nach einer generellen Lohnerhöhung aufrechterhält und sie 2020 in Zusammenarbeit mit den anderen Personalverbänden frühzeitig aufgleisen wird. Genauere Informationen zu den Hintergründen finden Sie im entsprechenden Artikel von Michael Weiss in der aktuellen Ausgabe des «lvb.inform», welches mittlerweile online aufgeschaltet ist:
https://lvb.ch/2022/aktuelles/
Halbierte Elternbeiträge für den FMS-Instrumentalunterricht
Ebenfalls am 12. Dezember stimmte der Landrat mit 46:35 Stimmen (bei einer Enthaltung) dem Budgetantrag von SP-Landrat und LVB-Mitglied Jan Kirchmayr zu, die Elternbeiträge für den Instrumentalunterricht von Schülerinnen und Schülern der FMS zu halbieren.
Der LVB begrüsst diesen Entscheid sehr und erkennt darin im Speziellen eine Stärkung der musikalischen Ausbildung angehender Primarlehrpersonen.
Sieg vor Kantonsgericht
Am Mittwoch befand das Baselbieter Kantonsgericht mit 5:0 (!) Stimmen zugunsten einer Lehrperson, deren Arbeitsverhältnis ungerechtfertigt gekündigt worden war. LVB-Geschäftsleitungsmitglied Isabella Oser unterstützte das betroffene Mitglied über viele Monate hinweg intensiv. Auf beiden Seiten sind Anwaltskosten von jeweils weit über 20’000 Fr. angefallen, welche nun grossmehrheitlich von der Gegenseite bezahlt werden müssen.
Den grossen Arbeitsaufwand seitens LVB und die umfangreiche externe juristische Betreuung finanzieren Sie, geschätzte Mitglieder, mit Ihren Beiträgen. Genau so funktioniert unsere Solidargemeinschaft im LVB. Zum wiederholten Male konnten wir auf diese Weise Unheil von einer Lehrperson abwenden, welche sich mit einer nicht gesetzeskonformen Behandlung konfrontiert sah.
Verzinsung der Pensionskassensparguthaben mit 1%
Von allen Nachrichten in diesem Newsletter erscheint diese auf den ersten Blick wohl am wenigsten positiv, denn die erwarteten Renten, die auf unseren Pensionskassenausweisen dargestellt werden, können nur erreicht werden, wenn die durchschnittliche Verzinsung der Sparguthaben der aktiven Versicherten bei mindestens 1.5% liegt. Nach den 0.5% Verzinsung vor einem Jahr liegen wir nun erneut unter diesem Wert.
Dass die Gewinne an den Finanzmärkten 2019 ausgereicht haben, die Unterdeckung zu beseitigen, die sich einerseits aus dem schlechten Anlagejahr 2018, zu einem viel grösseren Mass jedoch aus der per 1.1.2018 vorgenommenen Senkung des technischen Zinssatzes ergeben hat, ist jedoch eine sehr erfreuliche Tatsache. Die Unterdeckung per 31.12.2018 führte dazu, dass eine Verzinsung von mehr als 1% reglementarisch nicht zulässig gewesen wäre. Dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diesen Maximalwert geeinigt haben, stellt in diesem Sinn das beste Ergebnis dar, das dieses Jahr erzielt werden konnte.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche letzte Schulwoche, friedvolle und erholsame Feiertage sowie einen fröhlichen Rutsch in das neue Jahr! Vielen Dank für Ihre Treue und Unterstützung!
Ihre LVB-Geschäftsleitung
Roger von Wartburg, Präsident
Michael Weiss, Geschäftsführer und Vizepräsident
Isabella Oser, Beratung und Rechtshilfe
Philipp Loretz, Pädagogik und Publikationen
Gabriele Zückert, Aktuarin