Wenig erfreuliche Nachrichten für die aktiven BLPK-Versicherten des kantonalen Vorsorgewerks

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Geschätzte Mitglieder

Deutlich weniger erfreulich als die Gewährung von 1.4 % Teuerungsausgleich durch den Landrat ist der diesjährige Zinsentscheid der Vorsorgekommission des Vorsorgewerks Kanton der BLPK: Mit nur gerade 0.5 % werden die Guthaben der aktiven (= noch berufstätigen) Versicherten am Ende dieses Jahres verzinst werden.

Diesmal würde es aber zu kurz greifen, den von der paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission getroffenen Entscheid nur mit der Knausrigkeit des Kantons erklären zu wollen. Es war dieses Jahr schlicht nicht möglich, das Geld gewinnbringend anzulegen. Ob Aktien, Obligationen, Rohstoffe oder gar Bargeld: Alle Anlagekategorien versagten für einmal gleichzeitig.

Hinzu kommt, dass die erneute Senkung des technischen Zinssatzes von 3.0 % auf 1.75 % den Kapitalbedarf für die pensionierten Mitglieder des kantonalen Vorsorgewerks um rund 300 Mio. CHF erhöht hat, was das Vorsorgewerk in eine Unterdeckung von rund 200 Mio. CHF manövrierte. Tatsächlich rettet uns aktuell nur noch die vom Kanton gesprochene Arbeitgeberbeitragsreserve davor, bereits Sanierungsmassnahmen beschliessen zu müssen. Diese Arbeitgeberbeitragsreserve ist nun aber zu grossen Teilen aufgebraucht, und eine höhere Verzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten hätte uns weiter in Richtung Sanierungsmassnahmen getrieben.

Eine Sanierung möchten wir aber auf jeden Fall vermeiden, denn damit einhergehen würden nicht nur massive Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (letztere würden uns direkt vom Lohn abgezogen), sondern sie könnten den Landrat auch dazu bewegen, die Leistungen des Vorsorgewerks weiter zu reduzieren. Daher haben letztlich auch die Arbeitnehmervertreter in der Vorsorgekommission dem Kompromiss von 0.5 % Verzinsung (der immer noch über den Vorstellungen der Arbeitgeberseite lag) zugestimmt.

Da die aktuelle Senkung des technischen Zinssatzes erst 2023 überhaupt abgeschlossen wird, besteht zwar Anlass zur Hoffnung, dass nach zwei kurz aufeinanderfolgenden Senkungen des technischen Zinssatzes (per 1.1.2015 respektive 1.1.2018) nicht gleich die nächste folgt. Solange sich das aktuelle finanzielle Umfeld mit seinen Niedrigst- bis Negativzinsen jedoch nicht ändert, wird uns hinsichtlich der Verzinsung der Altersguthaben leider noch manch schwieriges Jahr bevorstehen.

Vollkommen unverständlich ist für den LVB allerdings der Entscheid des BLPK-Verwaltungsrats, für Vorsorgewerke mit einem Deckungsgrad von weniger als 109 % künftig die Verzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten selbst in guten Jahren bei maximal 2 % zu plafonieren. Damit ist das von der Regierung stets deklarierte Ziel einer durchschnittlichen Verzinsung unserer Altersguthaben von 1.5 % kaum noch realistisch. Und auch in hervorragenden Jahren (wie zuletzt 2017 mit rund 8 % Rendite) werden die aktiven Versicherten in Zukunft nur noch in höchst bescheidenem Masse daran partizipieren können.

Dass dieser Entscheid auch mindestens von Teilen der Arbeitnehmervertretungen im Verwaltungsrat der BLPK gestützt wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Noch weniger verstehen können wir, weshalb die Personalverbände über diesen Schritt nicht im Voraus orientiert wurden, zumal diese Information insbesondere vor der am 31. Mai 2018 hauchdünn verlorenen Landratsabstimmung über Abfederungsmassnahmen (eine einzige Stimme Unterschied!) das Zünglein an der Waage hätte spielen können.

Ein Gespräch mit einer Delegation des Verwaltungsrats hat in dieser Frage zu keiner Konsensfindung geführt. Nicht zuletzt deshalb erhebt der LVB als mit Abstand grösster Personalverband des Kantons für die kommende Amtsperiode 2019-2023 Anspruch auf zwei Sitze im BLPK-Verwaltungsrat für sich und hat dafür die beiden Geschäftsleitungsmitglieder Michael Weiss und Isabella Oser nominiert. Die Wahl wird im Mai 2019 stattfinden. Wir werden Sie diesbezüglich weiter auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüsse
Ihre LVB-Geschäftsleitung

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