Weshalb alle Lehrpersonen einer Gewerkschaft beitreten sollten / Nein zur USR III

Weshalb alle Lehrpersonen einer Gewerkschaft beitreten sollten

Nein zur USR III am 12. Februar 2017!

Geschätzte Mitglieder

Weshalb alle Lehrpersonen einer Gewerkschaft beitreten sollten

Sie kennen das bestimmt: An jeder Schule gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich standhaft weigern, einer Gewerkschaft respektive einem Berufsverband wie dem LVB beizutreten. Die genannten Gründe dafür können vielfältig sein: politisches Desinteresse; Mühe mit einzelnen Positionen des Berufsverbandes; Enttäuschung über politische Entwicklungen etc.

Ein echter Klassiker von Beitrittsverweigernden ist das Beklagen der «hohen Mitgliederbeiträge». Sollten auch Sie Kolleginnen und Kollegen kennen, die sich mit Verweis auf ebendiese Ausgaben von einer Verbandsmitgliedschaft lossagen wollen, dann legen wir Ihnen wärmstens ans Herz, ihnen einmal die folgenden, ganz konkreten Zusammenhänge aufzuzeigen:

Der LVB, als offizieller Sozialpartner des Baselbieter Regierungsrates, leistet in diversen Gremien eminent wichtige Interessenvertretung und Arbeit zugunsten aller im Kanton Baselland angestellten Lehrpersonen; unabhängig davon, ob diese Mitglieder sind oder nicht. Anhand der nach aussen wenig bekannten Vorsorgekommission der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK kann dies exemplarisch veranschaulicht werden. In der aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission wird jährlich ausgehandelt, zu welchem Satz die Pensionskassenguthaben der aktiven Versicherten verzinst werden.

Ende 2015 kam es zu einem Eklat: Die Arbeitgeberseite beharrte auf einer Nullverzinsung und verweigerte jede Verhandlung darüber. Die Arbeitnehmerseite ihrerseits blieb hartnäckig und legte ihre Position überzeugend dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der BLPK vor. Auf diese Weise konnte doch noch ein Verzinsungssatz von 0.875% erreicht werden. Was auf den ersten Blick nach wenig aussieht, entspricht umgerechnet 13.3 Mio. Franken respektive fast 1700 Franken pro Angestelltem/Angestellter. Und dieses Mehrguthaben wird künftig Jahr für Jahr zusätzlich verzinst.

Auch 2016 lagen die Vorstellungen darüber, wie die Pensionskassenguthaben der aktiven Versicherten verzinst werden sollen, weit auseinander. Die Senkung des BVG-Minimalsatzes hat die Verhandlungen für die Arbeitnehmerseite noch einmal erschwert. So ist der 2016 erzielte Abschluss von 0.65% zwar zahlenmässig schlechter ausgefallen als im Jahr zuvor, stellt aber dennoch das Resultat einer harten, teilweise hitzig geführten und für beide Seiten schmerzhaften Verhandlung dar.

Bereits 2018 wird die BLPK aufgrund der schlechten Ertragslage auf den Anlagemärkten den technischen Zinssatz erneut senken, und zwar von 3% auf 1.75%. Ab 2019 wird dann auch der Umwandlungssatz schrittweise von 5.8% auf 5% gesenkt werden. Das bedeutet, dass zur Sicherung der laufenden Renten noch mehr Kapital eingebracht werden muss, während zukünftige Renten ohne weitere Gegenmassnahmen um 14% tiefer ausfallen werden als jetzt schon. Für den Kanton geht es dabei um einen dreistelligen Millionenbetrag. Dass hierbei erneut ein gewaltiger Druck auf die Leistungen der Pensionskasse entstehen wird, ist angesichts der Finanzlage des Kantons absehbar. Abermals wird es vom Fachwissen und Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmervertretungen abhängen, wie gross die abermaligen Verluste für die aktiven Versicherten sein werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass LVB-Vertreter Michael Weiss und die anderen Arbeitnehmervertretungen allein 2015 und 2016 rund 2300 Franken mehr Pensionskassenguthaben pro Arbeitnehmer herausgeholt haben. Sehr bald wird es um noch viel grössere Beträge gehen. Von einer professionellen Verhandlungsführung auf Arbeitnehmerseite profitieren zwar alle Staatsangestellten, doch allein die Mitglieder der Berufsverbände machen diese gewichtige Arbeit möglich. Demgegenüber stehen, ab einem Pensum von 50% und exklusive zusätzlicher Beträge für spezifische Vereinssektionen, Jahresbeiträge von rund 360 Franken – also ziemlich genau ein Franken pro Tag.

Und dabei stellt die Arbeit in der Vorsorgekommission ja nur einen von vielen Teilen der LVB-Tätigkeiten und -Dienstleistungen dar. Bildungsrat, AG Modellumschreibungen, Bewertungskommission, AG Vollzug Personalrecht und viele andere Gremien sind für Ihre Arbeits- und Anstellungsbedingungen ebenso wichtig.

Der von Isabella Oser geleitete Bereich «Beratung und Rechtshilfe» ist für diejenigen, die in einen arbeitsrechtlichen Konflikt hineingeraten sind, von mindestens gleich grosser Bedeutung. Wenn es gelingt, Verwarnungen abzuwenden, falsche Lohneinreihungen zu korrigieren oder im Falle unrechtmässiger Kündigungen Abfindungen – teils in fünfstelliger Höhe – zu erwirken, profitieren zwar für den Moment nur einzelne Mitglieder davon, aber niemand weiss, ob er selbst nicht auch einmal in eine solche Situation gerät. Der Mitgliederbeitrag umfasst damit sinngemäss auch eine berufliche Rechtsschutzversicherung. Sind da 360 Franken pro Jahr wirklich ein «zu hoher Betrag»?

Es braucht Leute, die die Interessen der Angestellten professionell – und das heisst eben: berufsmässig – vertreten. Fragen des Arbeitsrechts ebenso wie der Pensionskasse sind überaus komplex und erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand. Die Alimentierung solcher Leistungen geschieht primär über Ihre Mitgliederbeiträge. Wir bitten Sie darum, diese Botschaft ebenso hartnäckig in Ihren Kollegien zu verkünden.

Es soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass für Lehrpersonen im Kanton Baselland zwei Verbände existieren, denen sie sich anschliessen können. Während der vpod alle Angestellten des öffentlichen Dienstes gleichermassen vertritt, ist der LVB ausschliesslich auf Lehrkräfte spezialisiert und engagiert sich als Berufsverband nicht nur gewerkschaftlich, sondern auch hinsichtlich pädagogischer Fragen. Da der vpod seine Mitgliederbeiträge gemäss der Einkommenshöhe staffelt, fahren Sie als Lehrperson im LVB in den meisten Fällen sogar günstiger.

NEIN zur USR III am 12. Februar 2017!

Bildung ist unser kostbarstes Gut. Mit der Unternehmenssteuerreform III gefährden wir es auf fahrlässige Art und Weise. Weitere Millionenkürzungen bei den Schulen sind nach den unzähligen Abbaupaketen nicht mehr zu verantworten.

Gemeinsam mit unserem nationalen Dachverband LCH gibt auch der LVB die Nein-Parole zur Abstimmung vom 12. Februar 2017 aus. Wir sind überzeugt davon, dass im Falle einer Annahme der Unternehmenssteuerreform III der Mittelstand die Zeche zu bezahlen haben wird – und zwar sowohl in Form höherer Steuerabgaben für natürliche Personen als auch durch einen weiteren Abbau beim Service public, darunter bei den öffentlichen Schulen.

Die Auswirkungen der USR III für den Kanton Basel-Landschaft sind unabsehbar. Kurz vor der Abstimmung versucht Finanzdirektor Anton Lauber die Öffentlichkeit dadurch zu beschwichtigen, dass er seine eigene Prognose (Steuerausfälle von 49 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton und von 30 Millionen pro Jahr für die Gemeinden) massiv nach unten «korrigiert». Dabei gibt es noch nicht einmal einen Plan, der aufzeigen würde, welche der gemäss USR III vorgesehenen Steuerschlupflöcher in Baselland zugelassen werden sollen. Erinnern wir uns daran, wie sich Bundesrat Hans-Rudolf Merz bei der USR II kolossal «verschätzt» hatte: Nicht wie prognostiziert 80 Millionen Franken, sondern mehrere Milliarden Franken an Steuerausfällen waren schliesslich jährlich zu verzeichnen. Und der finanzielle Krebsgang des Kantons Baselland hat gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der USR II begonnen.

Wir empfehlen Ihnen als Ergänzung zu diesen Ausführungen die Lektüre des Argumentariums von LCH-Zentralsekretärin Franziska Peterhans.

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten nur das Beste und verbleiben mit kollegialen Grüssen.

i.A. LVB-Geschäftsleitung
Roger von Wartburg

 

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