Ergebnisse der LVB-Mitgliederbefragung zu einer allfälligen Neuverteilung der Schulferien

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Geschätzte Mitglieder

1226 Mitglieder haben an der LVB-Befragung zur allfälligen Neuverteilung der Schulferien teilgenommen. Viel Zustimmung erfuhren Varianten mit fixen Frühlingsferien (B, E und F zusammen 61,5 %). Gleichzeitig bleibt die heutige Regelung (Variante A) weiterhin breit akzeptiert.

Ausgangslage
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt koordinieren ihre Schulferien dahingehend, dass sie in denselben Kalenderwochen (KW) liegen. Aufgrund parlamentarischer Vorstösse prüfen die beiden Kantone eine Neuverteilung der Schulferien. Ziel ist eine ausgewogenere Verteilung über das Jahr hinweg.

Die zur Wahl stehenden 6 Varianten:

Variante A «Aktuelle Regelung»
Zurzeit gilt: Die Fasnachts- und Frühlingsferien sind an Ostern gebunden und liegen deshalb nicht jedes Jahr in den gleichen KW. Die Sommerferien sind immer in den KW 27-32, die Herbstferien immer in den KW 40-41. Variante A will das beibehalten.

Variante B «Fixe Frühlingsferien»
Die Frühlingsferien sind nicht mehr an Ostern gebunden, sondern finden immer in den KW 18-19 statt. Dadurch vergrössert sich der Abstand zwischen den Fasnachts- und Frühlingsferien, aber die Schulzeit zwischen Frühlings- und Sommerferien wird kürzer.

Variante C «Spätere Herbstferien»
Die Herbstferien verschieben sich um eine Woche nach hinten und liegen neu in den KW 41-42. So wird die Schulzeit zwischen Herbst- und Weihnachtsferien kürzer.

Variante D «Kürzere Sommerferien, längere und spätere Herbstferien»
Die Sommerferien werden um eine Woche verkürzt und dauern neu von KW 27-31. Die Herbstferien verlängern sich um eine Woche (KW 40-42), was die Schulzeit zwischen Herbst- und Weihnachtsferien verkürzt.

Variante E «Kombination: Fixe Frühlingsferien und spätere Herbstferien»
Diese Variante kombiniert B und C: Die Frühlingsferien liegen in den KW 18-19, die Herbstferien in den KW 41-42. Damit sind die Ferien gleichmässiger über das Schuljahr verteilt.

Variante F «Kombination: Fixe Frühlingsferien, kürzere Sommerferien, längere und spätere Herbstferien»
Diese Variante kombiniert B und D: Die Frühlingsferien liegen immer in den KW 18-19. Die Sommerferien werden auf die KW 27-31 verkürzt. Die Herbstferien werden verlängert und liegen in den KW 40-42.

Vorgehensweise und Resultate
Der LVB bat seine Mitglieder, sich jeweils für eine favorisierte sowie eine zweitliebste Variante zu entscheiden. Einzelne Teilnehmende brachten per E-Mail an die Geschäftsleitung weitere Varianten ins Spiel, die Befragung fokussierte jedoch bewusst ausschliesslich auf jene Varianten, welche von den beiden Kantonen ausgearbeitet wurden und nun politisch zur Debatte stehen.

Hinsichtlich der favorisierten Variante lagen Variante F (298 Stimmen), Variante A (283 Stimmen) und Variante B (252 Stimmen) nahe beieinander. Auf den nächsten Plätzen landeten Variante E (204 Stimmen) sowie – mit deutlichem Abstand – die Varianten D (93 Stimmen) und C (72 Stimmen). 24 Teilnehmende wählten keinen persönlichen Favoriten.

Die Zweitwahl zeigt, welche Varianten zusätzlich als mögliche Kompromisslösungen breite Akzeptanz finden könnten. Hier schwang Variante A mit 286 Stimmen obenaus, gefolgt von Variante B (253 Stimmen), Variante D (176 Stimmen), Variante E (174 Stimmen), Variante F (141 Stimmen) und Variante C (124 Stimmen). 72 Teilnehmende sprachen sich für keine zweitliebste Variante aus.

Einordnung
Varianten mit fixen Frühlingsferien (B/E/F) erhalten zusammen 61,5 %. Das deutet darauf hin, dass fixe Frühlingsferien für viele Teilnehmende attraktiv wären und die oft lange Zeitspanne zwischen Frühlings- und Sommerferien als suboptimal wahrgenommen wird.

Gleichzeitig zeigt das gute Abschneiden von Variante A (Platz 2 bei der Frage nach der favorisierten Variante, Platz 1 bei jener nach der zweitliebsten Variante), dass ein flächendeckender respektive umfassender Reformwunsch nicht eindeutig ableitbar ist.

Keine Stellvertreter-Debatte!
Gleichzeitig möchten wir noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Debatte über allfällige Anpassungen der Schulferien nicht als «Stellvertreter-Debatte» im Hinblick auf die Hitze-Thematik an den Schulen fungieren darf. Unabhängig davon, wann welche Ferien beginnen und wie lange sie dauern, wird es in Zukunft nicht ohne bauliche Massnahmen an und in den Schulhäusern gehen, um in den heissen Unterrichtswochen einen Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, der die Gesundheit aller Schulbeteiligten schützt und ein schulisches Vorankommen ermöglicht.

Der LVB bedankt sich bei allen Teilnehmenden und wird die Resultate an die entsprechenden Stellen weiterleiten.

Freundliche Grüsse

Ihre LVB-Geschäftsleitung

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