In der Lohnsystematik des Kantons Baselland sind bis dato verschiedene Gruppen von Lehrpersonen aus unterschiedlichen, aber schlecht nachvollziehbaren Gründen schlechter gestellt, denn sie gehen nicht auf niedrigere Ansprüche oder verkürzte Ausbildungen zurück und wirken daher willkürlich. Betroffen sind insbesondere Lehrpersonen für Textiles Gestalten, Werken, Hauswirtschaft, Musik und Bewegung; der Musikschulunterricht; der Bereich der Speziellen Förderung; der Unterricht im Niveau A auf Sek I; der DaZ-Unterricht auf Sek I; die Lehrpersonen für Sport und BG auf Sek II. Im Verbund mit anderen Akteuren aus dem Bildungsbereich (Schulleitungskonferenzen, VSL, AKK, VPOD) setzt sich der LVB bei der Bildungsdirektion dafür ein, diese Ungerechtigkeiten anzupacken und auszumerzen.