Liebe Leserin
Lieber Leser
Check sei Dank. Seit der Nachteilsausgleich infolge eines Rekurses auch bei den Checks geltend gemacht werden kann, ist er ins mediale Rampenlicht gerückt. Befürworter sehen darin ein probates Mittel für mehr Chancengerechtigkeit, Kritiker befürchten eine Aushöhlung der Leistungsbeurteilung und wittern Missbrauchspotenzial.
Laut einer Auswertung des AVS sind Nachteilsausgleiche in den letzten Jahren – speziell seit sie nicht mehr im Zeugnis vermerkt werden – sprunghaft angestiegen. Je nach Schulstufe hat sich ihre Zahl verdoppelt bis vervielfacht. Eine differenzierte Aufschlüsselung nach Art der Diagnose sowie vertiefte Antworten zur Vergabepraxis und zur konkreten Umsetzung an den Schulen stehen noch aus. Offenkundig ist bereits jetzt, dass Anspruch und Machbarkeit in der Praxis weit auseinanderklaffen – das belegen zahlreiche Rückmeldungen.
Ein Blick in den kantonalen Leitfaden zeigt eine lange Liste an Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass betroffene Kinder und Jugendliche ihr Potenzial abrufen können und nicht an formalen Hürden scheitern: Zeitzuschlag bei der Prüfungszeit, Prüfungen im separaten Zimmer, individuell angepasster Sitzplatz, Lärm und Sichtschutz, Arbeitssequenzierung, visuelle Kommunikationshilfen, mündliche statt schriftliche Prüfungen, Sehhilfen, Zulassen persönlicher technischer Hilfsmittel usw. Theoretisch nachvollziehbar, in der Realität aber nur bedingt oder gar nicht umsetzbar: Es fehlen Räume, Personal und Zeit. Mehrere dieser Massnahmen gleichzeitig realisieren zu wollen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Es ist unabdingbar, genauer hinzuschauen und die Ursachen des starken Anstiegs sorgfältig zu klären: Gibt es eine deutliche Zunahme von Kindern mit Lern- oder Sprachstörungen und Behinderungen? Mehr Abklärungen infolge erhöhter Sensibilisierung? Druckversuche überambitionierter Eltern? Eine weniger restriktive oder je nach Fachstelle unterschiedliche Vergabepraxis? Bekanntlich sind Psychologie und Psychiatrie keine exakten Wissenschaften; entsprechend fliessen auch Haltungen und gesellschaftliche Trends in Diagnosen und Gutachten ein.
Während manche Fachleute überzeugt sind, dass jede zusätzliche Diagnose helfe, warnen andere vor einer Überpathologisierung – und einem damit verbundenen Resilienzverlust. Nicht jeder Stein muss aus dem Weg geräumt werden. Im Gegenteil: Mit Steinen lassen sich auch Türme bauen. Heranwachsende brauchen Gelegenheiten, an Schwierigkeiten zu wachsen: üben, trainieren, Fortschritte erleben – und aushalten, dass man nicht immer alles kann. Der Nachteilsausgleich hat seine Berechtigung, er darf aber nicht zum Reflex auf jede Herausforderung werden.
Heranwachsende brauchen Gelegenheiten, an Schwierigkeiten zu wachsen: üben, trainieren, Fortschritte erleben – und aushalten, dass man nicht immer alles kann. Der Nachteilsausgleich hat seine Berechtigung, er darf aber nicht zum Reflex auf jede Herausforderung werden.
Philipp Loretz
Die Schule kann die Ungerechtigkeiten dieser Welt nur bedingt abfedern. Unterschiede punkto Elternhaus, sozialer Herkunft, kognitiver Voraussetzungen oder Lebensereignisse lassen sich auch mit den besten Reglementen und Attesten nur begrenzt «wegverwalten». Wer die Volksschule zur Reparaturwerkstatt aller Schieflagen erklärt, erzeugt Erwartungen, die nicht erfüllt werden können.
Die Debatte rund um den Nachteilsausgleich ruft auch reformfreudige Kreise auf den Plan. Aus berechtigten Fragen an Diagnostik und Gerechtigkeit gleich die Abschaffung des gegliederten Schulsystems, der Leistungsbeurteilung oder gar des Klassenunterrichts abzuleiten, geht jedoch zu weit. Entscheidend ist, das Instrument zu verbessern, ohne es zur Projektionsfläche neuer Schulrevolutionsfantasien zu machen.
Oft genügen Menschlichkeit, Respekt und Pragmatismus für gute Entscheide. Es versteht sich von selbst, einen Schüler nach intensiver Lehrstellensuche nicht jede verpasste Prüfung nachschreiben zu lassen oder einer Schülerin nach einer Kieferoperation keine mündlichen Prüfungen abzuverlangen. Aber gerade im Interesse jener Lernenden, die zweifelsfrei auf einen Nachteilsausgleich angewiesen sind, gilt es, das Instrument sorgfältig zu schärfen. Ziel darf ausschliesslich der Ausgleich der aus einer Leistungsbeeinträchtigung resultierenden Schlechterstellung sein, nicht ein «Vorteilsanspruch» gegenüber den anderen. Dafür braucht es solide Daten zur Häufigkeit und Art der Diagnosen, transparente Kriterien, eine einheitliche Vergabepraxis und Massnahmen, die im Schulalltag umsetzbar sind.
Joschka Fischer sagte einst: «Wer das Wünschbare mit dem Machbaren verwechselt, wird scheitern.» Übertragen auf den Nachteilsausgleich heisst das: Chancengerechtigkeit ja – aber auf dem Boden der Realität. Gezielt unterstützen und zugleich das Vertrauen in Fairness und Leistung wahren.
Philipp Loretz, Präsident LVB






