Arbeitnehmerfreundlichere Regelungen bei Angehörigenbetreuung und Mutterschaft

Durch Anpassung der Verordnung zum Personalgesetz per 1.1.2022 wurden mehrere Anliegen der Arbeitnehmerseite aufgenommen. Zu erwähnen sind die Erhöhung des bezahlten Kurzurlaubs bei gleichzeitiger Erweiterung des Kreises der Angehörigen, der bezahlte Urlaub für die Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder, die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs im Falle einer erforderlichen längeren Hospitalisierung direkt nach der Geburt sowie die ungekürzte Lohnfortzahlung bei Reduktion des Beschäftigungsgrads.

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